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Elf Jahre Haft wegen Mordversuch in OÖ

Das Urteil im Prozess wegen Mordversuchs am Landesgericht Wels: Elf Jahre Haft.
Das Urteil im Prozess wegen Mordversuchs am Landesgericht Wels: Elf Jahre Haft. ©APA/BARBARA GINDL
Am Landesgericht Wels ist am Mittwoch eine 31-Jährige wegen Mordversuchs zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die 31-Jährige soll am 28. Oktober des Vorjahres versucht haben, ihren damaligen Partner mit einem Messer zu töten.

Angeklagte für Geschworene wegen Mordversuchs schuldig

Die Geschworenen bejahten die Hauptfrage eines versuchten Mordes und sahen es als erwiesen an, dass sie den 35-Jährigen zu einer Falschaussage angestiftet habe. Als mildernd wurde die Unbescholtenheit der Angeklagten und das Tatsachengeständnis gewertet, dass es beim Versuch blieb und auch die Provokation und das Vorverhalten ihres ehemaligen Partners. Erschwerend waren die Tat gegen einen Angehörigen, die Verwendung einer Waffe, die Tat vor den Augen eines Kindes, die Heimtücke und das Zusammentreffen strafbarer Handlungen. Fast ein Jahr U-Haft wurde ihr angerechnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigerin nahm Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Staatsanwalt sieht Anklage wegen Mordversuchs durch Gutachten bestätigt

Der Staatsanwalt hatte in seinem Schlussplädoyer einen "glasklaren Tötungsversuch" durch einen massiven Messerangriff gegen den Hals des ehemaligen Lebensgefährten und einen versuchten Mord gesehen. Die Verteidigerin hatte einmal mehr auf die schwierige Lebenssituation der Angeklagten, ihre von Gewalt geprägten Beziehungen hingewiesen. Sie habe ihre Strafe mit fast einem Jahr in Untersuchungshaft und der Trennung von ihren Kindern schon erhalten. Die Angeklagte entschuldigte sich "vor allem bei meinen Kindern" und ihrem Ex-Partner.

Der medizinische Gutachter beschrieb die Schnittverletzungen am Hals des heute 36-Jährigen und betonte, dass rund eineinhalb bis zwei Zentimeter unter der Wunde die Halsschlagader verlaufe. Hätte der Schnitt diese und andere Halsgefäße getroffen, wäre ein Ableben wahrscheinlich gewesen. "Es ist purer Zufall, dass das Opfer überlebte." Sein Glück sei gewesen, dass das Messer so stumpf gewesen sei. Zudem wies der Mann Abwehrverletzungen an Hand und Arm auf. Der Staatsanwalt hatte betonte, dass eine Tötung nur am Verfehlen der Halsschlagader scheiterte.

Täterin und Opfer zum Zeitpunkt des Mordversuchs alkoholisiert

Der Tat war eine von vielen Auseinandersetzungen des Paares vorangegangen. Beide hatten Alkohol konsumiert. Die 31-Jährige sagte: "Ich wollte, dass er sich einmal so fürchtet wie ich mich immer gefürchtet habe." In der von Gewalt und Alkohol gezeichneten Beziehung hatte die Angeklagte mit ihren beiden Kindern den 36-Jährigen öfter verlassen, war aber immer wieder zu ihm zurückgekehrt, obwohl mehrere Personen, darunter ihre Mutter und ihre Schwester, ihr stets davon abgeraten hatten. Zeugen berichteten von einem rüden Umgangston in der Beziehung und blauen Flecken und Augen bei der Angeklagten, auch einer gewissen Abhängigkeit der Frau. Die Verteidigerin sprach von einer großen Liebe, auch ein gemeinsamer Kredit über 450.000 Euro für sein Haus habe die beiden verbunden.

Nach der Tat sei die Angeklagte laut Zeugen aufgebracht gewesen und habe unter anderem gesagt, es sei ihr egal, wenn ihr Lebensgefährte stirbt und darauf verwiesen, was er ihr in den vergangenen Jahren alles angetan habe. Polizisten waren die beiden bekannt, da es schon Einsätze bei ihnen gegeben hatte.

Angeklagte in Mordprozess laut psychatrischem Gutachten zurechnungsfähig

Der psychiatrische Gutachter führte aus, dass die Angeklagte nie an schwerwiegenden psychischen Krankheiten gelitten habe und zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig war, auch wenn sie mittelschwer alkoholisiert war. Bei der Verlesung des Aktes brach die Angeklagte am Mittwoch in Tränen aus.

Der 36-Jährige war kontradiktorisch einvernommen worden und zog es vor, nicht mehr auszusagen. Er wurde bereits im Mai wegen falscher Beweisaussage - kurzfristig hatte er die Angeklagte entlasten und die Tat als Unfall darstellen wollen, dies aber wieder zurückgezogen - und mehrerer Körperverletzungen gegen die 31-Jährige verurteilt.

(APA/Red)

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