Laut einer entsprechenden EU-Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten entsprechenden Sammelsysteme einrichten, damit alte Fernseher, Computer oder Kühlschränke nicht mehr auf Mülldeponien landen und Recycling gefördert wird. Die Kommission rechnet, dass sich Elektrogeräte dadurch um ein bis drei Prozent verteuern werden. 5 Länder sind mit der Umsetzung noch säumig.
Insgesamt schätzt die EU-Kommission die Kosten für den Aufbau von entsprechenden Sammel-, Recycling- und Entsorgungssystemen bzw. die – in einer weiteren Richtlinie – vorgeschriebene Reduktion bestimmter gefährlicher Substanzen in Elektro- und Elektronikgeräten europaweit auf jährlich 500 bis 900 Mio. Euro; 300 bis 600 Mio. Euro davon für die Sammlung, 200 bis 300 Mio. Euro für Verwertung und Recycling. Der daraus resultierende Preisanstieg werde für die meisten Elektrogeräte mit 1 Prozent veranschlagt, für Kühlschränke, Fernseher, Monitore mit zwei bis drei Prozent, hieß es am Donnerstag aus der Brüsseler Behörde. Angesichts des Nutzens der beiden Richtlinien erscheinen die Kosten und der Preisanstieg gerechtfertigt. Vier EU-Mitgliedstaaten, konkret Frankreich, Malta, Polen und Großbritannien, sind bei der Umsetzung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie noch säumig. An sich war die Richtlinie bis August 2004 in nationales Recht umzusetzen, der Stichtag für den Aufbau der Sammelsysteme ist übermorgen. Die EU-Kommission hat bereits im Juli ein Vertragsverletzungsverfahren – damals noch gegen 8 Ländern eingeleitet.
Österreich hat die EU-Richtlinie in zwei nationalen Verordnungen umgesetzt. Eine der beiden trat bereits im Jänner in Kraft. Die Elektro-Altgeräte-Verordnung (EAG)-Verordnung gilt seit 30. April, Teile davon ab kommenden Samstag, 13. August.
Bis Ende 2006 müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass pro Einwohner rund 4 Kilogramm Elektroschrott getrennt gesammelt wird. Die neuen Mitgliedstaaten haben zwei Jahre (Slowenien 12 Monate) länger Zeit um diesen Wert zu erreichen. Gelingen soll dies nicht zuletzt, indem den Herstellern vorgegeben wird, dass sie bestimmte Zielvorgaben bei Verwertung bzw. Wiederverwendung oder Recycling von Bestandteilen erfüllen (Haushaltsgroßgeräte: 80 Prozent bzw. 75 Prozent; Elektrische und elektronischen Kleingeräte: 70 bzw. 50 Prozent).