AA

Elektronische Fußfessel tritt in Kraft

Kein schickes Accessoir
Kein schickes Accessoir ©APA (Neubauer)
Am Mittwoch tritt der elektronisch überwachte Hausarrest in Kraft. Für U-Häftlinge und rechtskräftig abgeurteilte Straftäter, die eine Freiheitsstrafe bzw. eine Reststrafe von höchstens einem Jahr zu verbüßen haben, kommt dann die elektronische Fußfessel infrage, von der sich das Justizministerium eine Entlastung der an ihren Kapazitäten angelangten Justizanstalten erhofft.

Bis zu 500 Personen pro Jahr sollen nach Berechnungen des Ministeriums zukünftig ihre U-Haft bzw. ihre Freiheitsstrafen statt im Gefängnis daheim absitzen. Der entsprechende Antrag ist beim jeweiligen Leiter der Justizanstalt, im Fall der U-Haft beim zuständigen Haftrichter einzubringen. Im Fall einer Ablehnung ist eine Beschwerdemöglichkeit vorgesehen.

Als möglicher Kandidat für die Fußfessel gilt der seit dreieinhalb Jahren in U-Haft befindliche Helmut Elsner, dessen Antrag auf Enthaftung aus medizinischen Gründen das OLG am Dienstag abgewiesen hat. Bereits eine Fußfessel hat der seit vergangenem April in U-Haft dunstende Chef der pleitegegangenen Kärntner Finanzgruppe AvW, Wolfgang Auer-Welsbach, beantragt.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Elektronische Fußfessel tritt in Kraft
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen