Eintragungszeitraum für drei Volksbegehren startet am Montag

Vom 18. bis 25. Jänner 2021 ist österreichweit eine Eintragung für die Volksbegehren "TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN”, "FÜR IMPF-FREIHEIT” und "Ethik für ALLE” möglich.
Volksbegehren können in ganz Österreich unterstützt werden
In diesem Zeitraum haben die Stimmberechtigten Gelegenheit, eines oder mehrere dieser Volksbegehren in einem beliebigen Eintragungslokal in ganz Österreich oder online mittels elektronischer Signatur (Handy-Signatur oder Bürgerkarte) unter www.bmi.gv.at/volksbegehren zu unterschreiben.
Eine vor dem Eintragungszeitraum abgegebene Unterstützungserklärung zählt bereits als Stimme für das jeweilige Volksbegehren. Eine nochmalige Unterschrift für das betreffende Volksbegehren ist nicht mehr möglich. Noch nicht unterstützte Volksbegehren können im Eintragungszeitraum unterschrieben werden.
Öffnungszeiten der Wiener Eintragungslokale
Die Wiener Eintragungslokale sind im Eintragungszeitraum zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Montag, 18. Jänner 2021, 8 bis 20 Uhr
- Dienstag, 19. Jänner 2021, 8 bis 18 Uhr
- Mittwoch, 20. Jänner 2021, 8 bis 18 Uhr
- Donnerstag, 21. Jänner 2021, 8 bis 20 Uhr
- Freitag, 22. Jänner 2021, 8 bis 18 Uhr
- Samstag, 23. Jänner 2021, 8 bis 13 Uhr
- Sonntag, 24. Jänner 2021, 8 bis 13 Uhr
- Montag, 25. Jänner 2021, 8 bis 19 Uhr
Für die Abgabe der Unterschrift in einem Eintragungslokal ist unbedingt ein Identitätsdokument (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis) erforderlich.
Es ist keine Terminreservierung erforderlich.
Aufgrund der COVID 19-Situation müssen Sie in den Eintragungsstellen eine Mund-Nasen-Schutzmaske tragen. Das Wiener Wahlservice bittet weiters für die Unterschrift einen eigenen Kugelschreiber zu verwenden.
(Red)