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Einsatz von Lügendetektor bei Gericht

Sozialminister Haupt schlägt vor, bei Sexualdelikten einen Lügendetektor-Test für Täter und Opfer als mögliches Mittel der gerichtlichen Beweisführung zu verwenden.

Für Diskussion sorgte am Donnerstag ein Vorschlag von Sozialminister Herbert Haupt (F), bei Sexualdelikten einen Lügendetektor-Test für Täter und Opfer als mögliches Mittel der gerichtlichen Beweisführung zu verwenden. SPÖ-Frauenvorsitzende Barbara Prammer bezeichnete die Idee als „absurd“. Die grüne Justizsprecherin Terezija Stoisits hält den Vorschlag für „Blödsinn“ und nicht der österreichischen Rechtsordnung zulässig. Auch ein Experte des Justizministeriums ,Christian Pilnacek, sagte, dass ein Einsatz rechtlich nicht durchführbar sei.

Denn nach der österreichischen Judikatur werde diese Methode nicht zugelassen, sagte Christian Pilnacek auf APA-Anfrage. Gegen solche Beweisfindungen sprach sich der Oberste Gerichtshof (OGH) vor längerer Zeit aus. „Man befand, dass dieses Testverfahren keine richtige und nicht zuverlässige Methode sei“, erklärte Pilnacek.

Um die Wahrheit oder die Lüge herauszufinden, das sei nur Aufgabe des Gerichts, so Pilnacek. Dennoch gebe es in Österreich kein ausdrückliches Verbot, einen Lügendetektortest durchzuführen. „Doch bei Gericht wird er nicht zugelassen“, meinte der Experte. Um eine solche Zulassung zu erreichen, müsste ein Beweisantrag dafür gestellt werden. „Und der Richter kann diesen genehmigen oder nicht“, so Pilnacek.

Laut Gerald Grosz, Sprecher des Sozialministers, soll dieser Test bei angezeigten Sexualdelikten zum Einsatz kommen – bei Kindern, Frauen und Männern. „Beinhaltet werden können Vergehen wie etwa sexuelle Nötigung, Vergewaltung oder sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz“, erklärte Grosz.

In solchen Fällen sei die Nachweisbarkeit sehr schwierig. „Oft steht Aussage gegen Aussage“, so Grosz. Doch ein Lügendetektor-Test gebe eine “98-prozentige Sicherheit“. „Meist ist es schwierig Beweise zu finden, besonders wenn die Tat länger zurück liegt“, sagte der Sprecher.

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