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Einmalzahlung für Pensionisten: Darum erhalten viele weniger als 500 Euro

Teuerungsausgleich: Pensionistenverband kritisiert ungleiche Einmalzahlung.
Teuerungsausgleich: Pensionistenverband kritisiert ungleiche Einmalzahlung. ©APA/BARBARA GINDL
Der Pensionistenverband kritisiert am Freitag die Ausgestaltung der Einmalzahlung für Senioren, die ebenfalls mit Anfang September ausgezahlt wurde.
500-Euro-Klimabonus wird ausgezahlt

Denn niedrigere Einkünfte bekommen einen geringeren Teuerungsausgleich, speziell die Ausgleichszulage wird in absoluten Zahlen eher schwach aufdotiert, was die roten Seniorenvertreter für "unsozial" halten. Die PVA erläuterte indes den Modus.

Teuerungsausgleich und Klimabonus für Pensionisten

Im Juni wurde das 28 Milliarden schwere 3. Entlastungspaket der Bundesregierung beschlossen. Für Mindestpensionisten, Beziehern von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld gibt es einen Teuerungsausgleich von 300 Euro. Viele Pensionisten, die kleine oder mittlere Pesionen erhalten, haben Anspruch auf eine Direkthilfe von bis zu 500 Euro. Nichts zu tun hat diese Auszahlung mit dem 500 Euro-Klimabonus, der an alle über 18-Jährigen ausbezahlt wird, die mindestens 183 Tage im Jahr 2022 in Österreich gemeldet waren.

Teuerungsausgleich: Weniger Einmalzahlung bei höheren Pensionen

Demnach gebührt die Einmalzahlung allen Pensionsbeziehern, wenn ein Gesamtpensionseinkommen von bis zu 2.250 Euro vorliegt. Beträgt der monatliche Bezug (Summe aller Pensionen aus der österreichischen gesetzlichen Pensionsversicherung) einer Person bis 960 Euro, gebührt die außerordentliche Einmalzahlung in Höhe von 14,2 Prozent des Gesamtpensionseinkommens. Von 960 bis 1.200 beträgt sie von 14,2 bis 41,67 Prozent linear ansteigend. Ab 1.200,00 bis 1799,99 Euro wird ein Fixbetrag von 500 Euro hergenommen. Ab 1.800 bis 2.250 Euro sinkt die Zahlung von 27,77 Prozent bis null linear ab.

Staffelung bei Teuerungsausgleich für Pensionisten

Was den Pensionistenverband jedoch stört, ist, wie man mit den Bezügen unter 1.200 Euro umgeht. Denn beispielsweise mit einem Ruhensbezug von 1.100 Euro werden nur noch 332 Euro ausbezahlt. Bei 1.050 Euro sind es 257 plus.

Pensionistenverband rechnet vor: Besonderheit bei Ausgleichszulage

Eine zusätzliche Besonderheit stellen laut Pensionistenverband die rund 200.000 Bezieher einer Ausgleichzulage (heuer 1.030 Euro brutto) dar. Denn sie bekommen die Einmalzahlung nicht für die 1.030 Euro berechnet, sondern nur von ihrem Eigenpensionsanteil. Ein Beispiel: eine Mindestrentnerin hat 400 Euro Eigenpension und erhält 630 Euro Ausgleichzulage (in Summe also 1.030). Sie bekommt aber nicht 250 Euro als Einmalzahlung (auf Basis 1.030 Euro), sondern nur 57 Euro (auf Basis 400 Euro Eigenpension).

(APA/Red)

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