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Einkünfte der österreichischen Abgeordneten offengelegt

Die Nationalratsabgeordneten müssen ihren Einkünfte offenlegen.
Die Nationalratsabgeordneten müssen ihren Einkünfte offenlegen. ©APA
Am Montag sind die Nebeneinkünfte der Nationalratsabgeordneten erstmals nach den neuen Transparenzregeln veröffentlicht worden. 98 der 183 Abgeordneten meldeten zusätzliche Einkünfte, 77 hatten nichts anzugeben, fünf stießen erst im heurigen Jahr zum Nationalrat, und zwei Mandatare treten erst Mitte der Woche an. Die neuen Regeln sollen ermöglichen, dass man nachvollziehen kann, in welchen Dimensionen ein Abgeordneter dazuverdient.

Wie gehabt müssen die Mandatare melden, wo sie angestellt sind bzw. ob sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind. Die Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Meldung. Neu ist, dass Einkommen in fünf Kategorien unterteilt offengelegt werden müssen: Durchschnittliche monatliche Bruttoeinkünfte bis 1.000 Euro (Kategorie 1), bis 3.500 Euro (2), von 3.501 bis 7.000 Euro (3), bis 10.000 Euro (4) sowie über 10.000 Euro (5). Zu beachten ist hier aber, dass sich die nun gemeldeten Zahlen auf 2012 beziehen, genauer gesagt auf den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2012.

Liste mit Nebeneinkünften veröffentlicht

Außerdem ist die Liste nicht vollständig: Im geltenden Gesetz nämlich müssen Spitzenfunktionen in Unternehmen, etwa als Vorstand, Geschäftsführer oder Aufsichtsrat zwar gemeldet, aber nicht veröffentlicht werden. Die Einkünfte daraus finden sich dagegen sehr wohl auf Liste. Für Bürgermeister besteht gar keine Meldepflicht. Eine entsprechende Reparatur des Gesetzes soll zwar diese Woche im Nationalrat beschlossen werden – das gilt dann aber erst für die nächste Veröffentlichung im Jahr 2014.

98 Abgeordnete verdienen dazu

Die Bilanz unter Berücksichtigung dieser Einschränkungen: Von 98 Mandataren wurden Einkommens-Meldungen veröffentlicht. 31 von ihnen entfielen auf Kategorie 1, 29 auf Kategorie 2 und 27 auf Kategorie 3. Nur vier Mandatare gaben an, monatlich brutto 7.000 bis 10.000 Euro zu verdienen; acht Abgeordnete meldeten Einkünfte über 10.000 Euro brutto. Für fünf Nationalratsmitglieder gilt die Veröffentlichungspflicht erst kommendes Jahr, da sie 2013 angelobt wurden.

Neue Transparenzregeln unklar

Etwas unklar war am Montagvormittag die Meldepflicht der beiden neuen Volksanwälte. Sowohl Günther Kräuter, ehemals SPÖ-Abgeordneter, als auch der frühere FPÖ-Mandatar Peter Fichtenbauer schienen zuerst auf der Liste auf. Beide sind aber seit heute, 1. Juli, Volksanwälte und nicht mehr im Nationalrat vertreten. Die Parlamentsdirektion veröffentlichte denn auch gegen Mittag eine aktualisierte Version ohne die beiden – deren Einkünfte im 2. Halbjahr übrigens in die Kategorie 2 (Fichtenbauer, Rechtsanwalt) bzw. 4 (Kräuter, SPÖ-Bundesgeschäftsführer) fielen. Die Liste weist daher derzeit nur 181 Mandatare auf, weil die Nachfolger erst Mitte der Woche im Plenum antreten. Die gesamte Liste finden Sie hier. (APA)

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