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Einigung zu Grenzwerten bei gefährlichen Chemikalien

Für gefährliche Chemikalien soll es in der EU Grenzwerte geben.
Für gefährliche Chemikalien soll es in der EU Grenzwerte geben. ©pixabay.com (Symbolbild)
Für besonders gefährliche Chemikalien in Abfällen soll es in der EU Grenzwerte geben. Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten einigten sich darauf am Dienstag.

Die Einigung der Vertreter des Europaparlaments betrifft sogenannte persistente organische Schadstoffe (POP). Diese Chemikalien bauen sich nur schwer ab und verbreiten sich über Luft, Wasser und Nahrungsketten. Sie belasten Menschen, Tiere und die Umwelt für viele Jahre und können sich auch über große Entfernungen verbreiten. Je nachdem wie viel ein Mensch von den Stoffen aufnimmt, wird etwa das Immunsystem, die Atemwege, das Hormonsystem, die Fortpflanzungsfähigkeit oder das Herz-Kreislauf-System beeinträchtigt.

Keine Verwendung mehr von persistenten organischen Schadstoffen

Nach Angaben der Kommission werden persistente organische Schadstoffe zwar eigentlich nicht mehr in neuen Produkten verwendet. Sie können aber noch zum Beispiel in wasserdichten Textilien, Möbeln, Kunststoffen und Elektronikgeräten nachgewiesen werden. Auf dem Weg zu einer Kreislaufwirtschaft sei es entscheidend, die POP-Menge in Abfällen zu begrenzen, hieß es weiter. Bei der Kreislaufwirtschaft geht es etwa darum, Produkte so oft wie möglich zu recyceln, zu reparieren oder anderweitig weiter zu nutzen.

Strengere Grenzwerte bei gefährlichen Chemikalien

Strengere Grenzwerte wird es den EU-Angaben zufolge nun unter anderem für Perfluoroctansäure (PFOA) geben, deren Salze und verwandte Verbindungen sich zum Beispiel in wasserdichten Textilien und Löschschaum finden.

Auch neue Grenzwerte für bestimmte Flammschutzmittel

Auch für bestimmte Flammschutzmittel - Polybromierte Diphenylether (PBDE) und Hexabromcyclododecan (HBCDD) - sollen neue Grenzwerte gelten. Beides ist etwa in Kunststoffen und Textilien zu finden. Hexabromcyclododecan findet sich zum Beispiel in Gebäudeisolierungen - wenn das Haus abgerissen wird, landet die Chemikalie im Abfall.
Die Einigung über die Grenzwerte muss nun noch formell von den EU-Staaten und vom Plenum des Europaparlaments gebilligt werden. Dies gilt aber als Formalie.

(APA/Red)

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