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Einigung bei KV-Verhandlungen in Papierindustrie

Die Löhne und Gehälter in der Papierindustrie steigen um bis zu 2,65 Prozent.
Die Löhne und Gehälter in der Papierindustrie steigen um bis zu 2,65 Prozent. ©APA/BARBARA GINDL (Symbolbild)
In der vierten Verhandlungsrunde wurde ein Kollektivvertrag für etwa 8.000 Beschäftigte der Papierindustrie abgeschlossen. Die Gewerkschaften GPA und PRO-GE sehen die Einigung als Erfolg, da die anfängliche Forderung nach einer Nulllohnrunde abgewendet wurde.

Der betriebliche Druck trug wesentlich dazu bei, eine angemessene Anpassung an die Inflation, insbesondere für niedrigere und mittlere Einkommen, durchzusetzen, so die Gewerkschaften GPA und PRO-GE nach der Einigung bei den KV-Verhandlungen in der Papierindustrie.

KV-Einigung in Papierindustrie: Löhne und Gehälter steigen um bis zu 2,65 Prozent

Die Mindestlöhne und -gehälter gemäß Kollektivvertrag sowie die Lehrlingsvergütungen werden rückwirkend ab dem 1. Mai 2025 um 2,65 Prozent angehoben. Die tatsächlichen Löhne und Gehälter steigen - abhängig vom Geschäftsergebnis 2024 - gestaffelt um bis zu 2,65 Prozent. Dies soll Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten dabei unterstützen, Arbeitsplätze zu sichern. Auch bei den Zulagen und Reiseentschädigungen wurden Verbesserungen erzielt. Grundlage der Verhandlungen war die durchschnittliche Inflationsrate von 2,65 Prozent.

"Die Nullrunde stand im Raum - wir haben sie verhindert. Das war nur möglich, weil die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben klar Haltung gezeigt haben", so Walter Kogler, Vorsitzender des Wirtschaftsbereichs Papierindustrie in der Gewerkschaft GPA. "In wirtschaftlich schwierigen Zeiten braucht es Standfestigkeit - und die haben wir gemeinsam bewiesen." "Dieser Abschluss ist ein sozialpartnerschaftlicher Kompromiss - getragen von Verantwortung auf beiden Seiten", sagt Werner Leitner, Bundesbranchenvorsitzender der Gewerkschaft PRO-GE. "Er zeigt, dass Sozialpartnerschaft auch dann funktioniert, wenn es nicht leicht ist. Und dass gewerkschaftlicher Zusammenhalt etwas bewegt!"

Auch KV-Einigung in Fisch- und Feinkostindustrie

Abseits der großen Industrieverbände wird auch in kleineren Branchen der Kollektivvertrag verhandelt. In der Fisch-/ Feinkostindustrie steigen die Löhne um 2,70 bis 2,75 Prozent. Der neue Mindestlohn beträgt 1.869,54 Euro brutto, rückwirkend gültig mit 1. Mai 2025. Im Kunststoffverarbeitenden Gewerbe steigen die Einkommen um 2,9 Prozent.

(APA/Red)

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