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Einheitliches Haushaltsrecht rückt näher

Schelling schickte die Verordnung in Begutachtung
Schelling schickte die Verordnung in Begutachtung
Das von Finanzministerium angestrebte einheitliche Haushaltsrecht für Bund, Länder und Gemeinden rückt näher. Minister Hans Jörg Schelling (ÖVP) hat die "Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung" in Begutachtung geschickt. Für kleinere Gemeinden wurde dabei eine Übergangslösung gefunden, der Kritik von Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer ist man damit entgegengekommen.


Ziel sind transparente und vergleichbare Budgets aller Gebietskörperschaften. Die Bundesländer und Gemeinden sollen deshalb das neue Haushaltsrecht des Bundes übernehmen. Darin ist eine doppelte Buchführung mit Vermögensbilanzen und Einbeziehung von ausgegliederten Trägern wie etwa Spitälern vorgesehen. Abschreibungen oder Spekulationsverluste sollen damit nicht mehr so leicht versteckt werden können.

Gelten soll das auch für größere Gemeinden ab 10.000 Einwohner, die auch von Rechnungshof geprüft werden. Für kleine Gemeinden soll es einen “erleichterten Weg” geben, wie Mödlhammer am Donnerstag im Ö1-“Mittagsjournal” erläuterte. Es würden alle Daten, die vom Finanzministerium, dem Rechnungshof und der Europäischen Union gefordert werden, auch geliefert. Allerdings würden die Ergebnisse nur zum Jahresende und in den Voranschlägen übermittelt und nicht unterjährig. Später solle dann bewertet werden, ob diese Übergangslösung ausreichend sei, berichtete das “Mittagsjournal”.

Offen soll aber noch ein anderer Punkt sein. Wie “Die Presse” in ihrer Donnerstag-Ausgabe berichtet, sträubt sich die Gemeinde Wien dagegen, dass Beteiligungen der Stadt durch die Verordnung auch in den einheitlichen Voranschlags- und Rechnungsabschluss einbezogen werden. Von Bundesseite wird das aber abgelehnt, weil dann auch andere Länder mit ihren Beteiligungen abspringen könnten, so die Befürchtung.

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