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Eingefrorenes russisches Vermögen in Österreich gesunken

Weniger russisches Vermögen in Österreich eingefroren.
Weniger russisches Vermögen in Österreich eingefroren. ©APA/AFP/INA FASSBENDER (Symbolbild)
Das in Österreich eingefrorene russische Vermögen ist zurückgegangen. Ende 2022 lag der Betrag bei 2 Milliarden Euro, derzeit sind es laut der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) nur mehr 1,5 Milliarden Euro. Der Grund liegt in Kursschwankungen und Ausnahmegenehmigungen, so das DSN. Die Nationalbank (OeNB) bestätigte dies auf Anfrage der APA.
1,5 Mrd. Euro von Oligarchen eingefroren

Wegen der Ausnahmen wurde seitens der Nationalbank eingefrorenes Vermögen auch wieder freigegeben.

Weniger russisches Vermögen eingefroren

Wie viel von der halben Milliarde genau auf Währungsschwankungen zurückzuführen ist und wie viel Vermögen freigegeben wurde, wollte die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) auf Nachfrage nicht preisgeben. Ebenfalls keine Auskunft gab es darüber, wie viele Personen von einer Ausnahme Gebrauch gemacht haben. Vom DSN hieß es indessen, dass von ihrer Seite kein russisches Vermögen freigegeben worden sei.

In bestimmten Fällen können russische Personen jedenfalls wieder Zugriff auf zumindest einen Teil ihres Vermögens erhalten. Was als Ausnahmetatbestand gilt, ist laut OeNB in diversen EU-Verordnungen aufgelistet. Möglich ist eine Ausnahme beispielsweise "für die Befriedigung der Grundbedürfnisse der sanktionierten Personen" oder für die "Bezahlung angemessener Honorare im Zusammenhang mit der Bereitstellung von juristischen Dienstleistungen an sanktionierte Personen", schreibt die OeNB.

Freigabe für Rechnungen

Weiters können Mittel für die Begleichung von Rechnungen an in der EU ansässige Unternehmen oder EU-Staatsbürger freigegeben werden, sofern die Verbindlichkeit vor dem Zeitpunkt der Sanktionierung der jeweiligen Person entstanden ist. "Somit können z.B. offene Salden oder Kreditverbindlichkeiten an EU-Unternehmen, welche ansonsten einen Ausfall erleiden würden, beglichen werden", so die Nationalbank.

Die Freigabe erfolge bei einem der angeführten Gründe mittels Bescheid der nationalen Behörden (in Österreich der OeNB und DSN). Zudem müsse jede Transaktion von eingefrorenen Vermögenswerten einzeln genehmigt werden.

Milliarden in EU eingefroren

Als Reaktion auf den russischen Angriff der Ukraine haben westliche Länder beispiellose Sanktionen gegen Russland erlassen. Außer der EU und den USA setzten weitere Staaten wie Australien, Großbritannien, Japan und die Schweiz Strafmaßnahmen gegen das Land. 300 Milliarden Euro der russischen Zentralbank wurden in der EU und den G-7-Ländern blockiert, gut 28 Milliarden Euro wurden an Privatvermögen in der EU eingefroren.

(APA/Red)

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