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Einfuhrumsatzsteuer: 22-Euro-Freigrenze fällt

Die Post verdient bei den Gebühren mit.
Die Post verdient bei den Gebühren mit. ©APA
Die 22-Euro-Freigrenze für Pakete aus dem Ausland - vorzugsweise China -entfällt ab 1. Juli. Es muss ab dem ersten Euro Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden. Die Höhe der Importtarife für Drittländer ist aber noch unklar.

Mit 1. Juli fällt die Freigrenze für Pakete unter 22 Euro. Dann muss für Sendungen aus Drittstaaten ab dem ersten Euro die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Zollabgaben werden wie bisher ab einem Warenwert von 150 Euro fällig. Wie aus einer Aussendung des Finanzministeriums vom Sonntag hervorgeht, müssen bei fehlenden Wertangaben auf Sendungen Dokumente durch den Empfänger nachgereicht werden. Abgewickelt wird dies von der Post AG, die dabei auch mitverdient.

Einfuhrumsatzsteuer ab dem 1. Euro

Die Post führt zunächst den Einfuhrumsatzsteuerbetrag an die Zollbehörde ab und verrechnet sie anschließend bei der Zustellung der Ware dem Sendungsempfänger. Für den Aufwand, der durch die Erfassung und Bereitstellung elektronischer Daten entsteht, verrechnet das teilstaatliche Unternehmen eine Gebühr in Form des Zollstellungsentgeltes bzw. des Importtarifs. Die genauen Importtarife für Drittländer seien derzeit in Planung und könnten erst im Juli veröffentlicht werden, heißt es auf der Post-Webseite.

Muss der Kunde kontaktiert werden und fehlende Unterlagen nachreichen, liegt laut Post ein sogenanntes Zollhindernis vor. Beispiele dafür sind ein fehlender Wertnachweis der Sendung oder ein unplausibler Warenwert. "Bei einem Zollhindernis entsteht ein zusätzlicher administrativer Aufwand. Dafür wird das Bearbeitungs- und Lagerentgelt in Rechnung gestellt", erklärt die Post online. Die Höhe der drohenden Entgelte listet das Unternehmen nicht auf.

Kunden dürfen Annahme verweigern

Die Post warnt, dass auch wenn man bei einem Versandhändler in der EU bestellt, es sein kann, dass die Ware aus einem Drittenland wie China kommt. Verweigert man die Annahme, fallen keine zusätzlichen Kosten an und die Sendung wird an den Absender retourniert.

Bisher wurde auf Paketsendungen unter dem Wert von 22 Euro keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Allerdings haben viele Versender aus China oder anderen Ländern bewusst einen niedrigeren Warenwert angegeben, um keine Einfuhrumsatzsteuer abführen zu müssen. Laut Angaben des Finanzministeriums wurde in der Vergangenheit bei drei Viertel aller Pakete unter 22 Euro der Warenwert zu niedrig angegeben.

(APA/Red)

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