AA

Einen Antrag für Selbstversicherung stellen lohnt sich!

Pflegende in Pension können ihre Lage verbessern. Foto: pressmasater / adobe.stock
Pflegende in Pension können ihre Lage verbessern. Foto: pressmasater / adobe.stock
Pflegende in Pension erwirken durch Selbstversicherung eine höhere Rente

Damit Personen, die nicht berufstätig sind, aber nahe Angehörige pflegen, am Ende nicht weniger Pension bekommen, müssen sie bei der Pensionsversicherung eine Weiterversicherung für die Zeiten, in denen sie die nahen Angehörigen pflegen, beantragen. Der oder die Angehörige muss Pflegegeld zumindest der Stufe 3 beziehen. Wenn dieser Antrag gestellt wird, erwirbt die pflegende Person Versicherungsmonate und erhöht damit ihr Pensionskonto. Die Kosten trägt der Bund!

Auch Personen, die Teilzeit arbeiten, weil sie eine:n Angehörige:n pflegen, sollten aktiv werden, rät Franz Beck von der AK. Denn wird auf Kosten des Bundes eine Selbstversicherung für die Zeiten der Pflege naher Angehöriger beantragt, kommt es zu einer zusätzlichen Erhöhung des Pensionskontos. Ein Jahr Pflege erhöht die spätere Pension monatlich um rund 30 Euro. Bei 25 Jahren Pensionsbezug macht das mehr als 10.000 Euro aus. Wichtig ist aber, dass die Versicherung beantragt wird!

Bereits vor zwei Jahren hat der Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass sowohl eine Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger als auch eine Selbstversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes auch dann noch möglich sind, wenn sich die pflegende Person schon in Pension befindet. Durch diese Entscheidung können Pensionist:innen noch weitere Versicherungsmonate erwerben, wenn sie eine:n Angehörige:n pflegen.

Aufgrund einer Gesetzeslücke führten diese zusätzlichen Versicherungsmonate bisher zu keiner Erhöhung der Pension. Diese Lücke wurde aber vom Obersten Gerichtshof (OGH) geschlossen. Das Höchstgericht hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass sich die Pflege naher Angehöriger während des Bezugs einer Alterspension ebenso pensionserhöhend auswirken muss, wie wenn bei Bezug einer Alterspension gearbeitet wird.

Mehr als die Hälfte der etwa 947.000 pflegenden Angehörigen in Österreich befinden sich selbst in Pension. „Die wenigsten wissen, dass die Pflegetätigkeit ihre Pension zusätzlich erhöht, wenn ein Antrag gestellt wird“, bedauert Franz Beck von der Sozialrechtsabteilung der AK: „Also, worauf warten Sie noch?“

Die AK hat auf ihrer Website jede Menge wertvoller Tipps für Pflegende zusammengetragen.

  • VIENNA.AT
  • Advertorial
  • Einen Antrag für Selbstversicherung stellen lohnt sich!
  • Kommentare
    Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.