Mehr als ein Drittel (886 Personen) wurden bereits hier geboren. Im Vorjahr waren 9.271 Personen eingebürgert worden (plus 7,5 Prozent). Im EU-Vergleich ist Österreich aber restriktiv.
Wien. Die größte Gruppe der Neo-Österreicher hatte im ersten Quartal zuvor die bosnische Staatsbürgerschaft (304), dahinter folgen Türken (210), Mazedonier (165), Kosovaren (157) und Serben (154). Als erstes EU-Land folgt Rumänien (138 Eingebürgerte) auf Rang sechs vor Kroatien (97). Auf Rang acht der Herkunftsländer folgt Russland mit 92 Eingebürgerten (u.a. Tschetschenen).
Großteil der Einbürgerungen wegen Rechtsanspruch
Ihre alte Staatsbürgerschaft müssen die Neo-Österreicher grundsätzlich abgeben. Der Großteil der Einbürgerungen erfolgte wegen eines Rechtsanspruchs darauf (1.499). Das bedeutet, dass Bürger eines EWR-Staates, Asylberechtigte, hier geborene oder mit Österreichern verheiratete Ausländer sowie besonders gut Integrierte mindestens sechs Jahre in Österreich gelebt haben müssen. Ansonsten gilt eine Wartezeit von 15 Jahren (bei guter beruflicher Integration) oder von 30 Jahren. In weiteren 712 Fällen wurde die Verleihung der Staatsbürgerschaft auf Ehegatten oder Kinder erstreckt. Und in 350 Fällen erfolgte die Einbürgerung durch eine Ermessensentscheidung der zuständigen Länder.
Österreich mit niedrigster Quote in EU
Im EU-Vergleich wird in Österreich übrigens wenig eingebürgert: 2016 lag Österreich mit 0,68 Einbürgerungen pro 100 ansässigen Ausländern am letzten Platz mit Lettland. Spitzenreiter war laut Eurostat Kroatien mit einer Quote von 9,71 verliehenen Staatsbürgerschaften auf 100 Ausländer. Dahinter folgten Schweden (7,93) und Portugal (6,46). In Deutschland waren es 1,3 Einbürgerungen pro 100 Ausländer.
(APA/Red.)