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Einbrecher stach Botenfahrer nieder

Symbolfoto &copy Bilderbox
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Georgier hatte es auf Handy abgesehen, Opfer nahm Verfolgung auf da stach der Täter auf den Botenfahrre ein - Zwei Jahre Haft wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung.

Ein 43-jähriger Botenfahrer hatte am 6. Mai 2004 ein Paket in der Spitalgasse in Wien-Alsergrund abgeliefert. Als er zu seinem Auto zurückkehrte, sah er, wie ein Mann mit einem Regenschirm die Seitenscheibe einschlug, um sein in der Mittelkonsole abgelegtes Handy zu ergreifen. Der Botenfahrer spurtete dem Einbrecher hinterher, packte ihn, rang ihn zu Boden. Darauf zückte Sandro K. (28) ein Jagdmesser und stach mehrmals auf seinen Widersacher ein. Am Mittwoch musste sich der Georgier wegen versuchten Mordes im Straflandesgericht verantworten.

Passanten halfen

„Ich wollte noch seine Hand festhalten. Aber er war schneller“, erzählte der Botenfahrer den Geschworenen. Der Täter hatte ihm vor allem eine tiefe Schnittwunde am Hals und Verletzungen im Brust-, Schulter- und Oberarmbereich zugefügt. Mit Hilfe mehrerer Passanten konnte der Schwerverletzte den Mann schließlich überwältigen und bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.

Verteidigerin Sonja Scheed argumentierte, ihrem Mandanten wäre es nicht darum gegangen, das Leben des Botenfahrers zu gefährden. Er sei wegen Einbruchs bereits vorbestraft gewesen, habe neuerliche Schwierigkeiten mit der Polizei befürchtet: „Er hat ihm das Handy freiwillig zurück gegeben und ihn gebeten, nicht die Polizei zu holen.“

Geschworene: Kein Tötungsvorsatz

Wie mehrere Augenzeugen schilderten, soll Sandro K. allerdings gleich auf den 43-Jährigen losgegangen sein, als dieser ihn zu fassen bekam. Die Geschworenen verneinten den Tötungsvorsatz und verurteilten Sandro K. wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren Haft. Darüber hinaus wurde ihm die aus voran gegangenen Einbrüchen resultierende bedingte Verurteilung widerrufen, so dass der Georgier insgesamt vier Jahre absitzen muss.

Der 28-Jährige war damit einverstanden. Das Urteil ist rechtskräftig.

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