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Ein-Kind-Politik für Erdbebenopfer ausgesetzt

Der Tod tausender Kinder bei dem verheerenden Erdbeben in China hat das ganze Land schwer erschüttert. Die Behörden haben auf die Verzweiflung vieler Eltern jetzt mit der Lockerung einer normalerweise strikt kontrollierten Regelung reagiert: Die Vorschrift, nur ein einziges Kind zu haben, wird für bestimmte Betroffene aufgehoben.

In der Zehn-Millionen-Stadt Chengdu soll nach einer behördlichen Erklärung rund 1.200 Familien auf diese Weise geholfen werden, wobei die Zahl noch steigen könnte. Sie sollen ein Zertifikat erhalten, das ihnen die legale Zeugung eines weiteren Kindes erlaubt. Voraussetzung ist, dass ihr erstes Kind bei dem Erdbeben ums Leben kam oder so schwer verletzt wurde, dass es dauerhafte Schäden davongetragen hat.

Die Ein-Kind-Regelung wurde in China Ende der 70er Jahre beschlossen, um das Bevölkerungswachstum einzudämmen. Damit könne allen Kindern eine bessere Schulbildung und Gesundheitsversorgung garantiert werden, argumentierte die Regierung. Nach amtlichen Schätzungen wurden seitdem etwa 400 Millionen Geburten verhindert. Kritiker verweisen allerdings auf häufig erzwungene Abtreibungen und Sterilisationen sowie auf ein wachsendes Ungleichgewicht zwischen Buben und Mädchen. Da viele Eltern nämlich einen Sohn haben wollen, werden weibliche Embryonen häufig abgetrieben.

Gewisse Ausnahmen der Regel sind zulässig. Manche ethnische Gruppen sowie auf dem Land lebende Bauernfamilien durften unter bestimmten Bedingungen auch ein zweites Kind haben. Und wenn beide Elternteile selbst Einzelkinder waren, gab es ebenfalls Sondergenehmigungen. Zudem wurde das Gesetz immer wieder gebrochen. Darauf standen dann Geldstrafen sowie vielfältige soziale Nachteile, zum Beispiel keine freie Schulbildung für das “illegale” Kind.

Mit ihrer Ankündigung von Ausnahmeregelungen für die Erdbebenopfer trugen die Behörden all diesen Tatsachen Rechnung. Sollte ein “illegal” geborenes Kind bei der Katastrophe umgekommen sein, so hieß es, dann wird den Eltern eine noch nicht bezahlte Geldstrafe nunmehr erlassen. Was sie allerdings schon gezahlt haben, wird ihnen nicht zurückerstattet. Sollte ein legal geborenes Kind bei dem Erdbeben getötet worden sein, dann können Eltern ihr etwaiges zweites Kind jetzt legal registrieren lassen und für dieses Kind alle gesetzlich verbrieften Vorteile in Anspruch nehmen.

Dass viele Chinesen gerne größere Familien hätten, wird auch deutlich an dem großen Interesse, bei dem Erdbeben verwaiste Kinder zu adoptieren. Während es noch keine verlässlichen Statistiken über die Anzahl der getöteten Kinder gibt, gehen die Behörden inzwischen von mehr als 4.000 Waisen aus – und von einer noch höheren Anzahl von Ehepaaren, die ein solches Kind adoptieren möchten.

Auch diesem Wunsch haben die Behörden Rechnung getragen. Es gebe keine vorgeschriebenen Begrenzungen über die Anzahl der Kinder, die ein Paar adoptieren dürfe, hieß es in der öffentlichen Erklärung. Zudem werde ein kinderloses Paar nach einer Adoption nicht daran gehindert, später noch ein eigenes Kind zu haben.

Dies wurde bisher wesentlich strikter gehandhabt. Die Regierung wollte auf jeden Fall verhindern, dass wohlhabende Familien Adoptionen als Ausweg aus der Ein-Kind-Vorschrift nutzen. Lange Zeit war es in China eher verpönt, ein fremdes Kind bei sich aufzunehmen. Das hat sich im Zuge der Ein-Kind-Politik und wachsenden Wohlstands in der Bevölkerung jedoch geändert.

Klar ist jedenfalls, dass ausländische Familien kaum eine Chance erhalten werden, ein Waisenkind aus dem chinesischen Erdbebengebiet zu adoptieren. Dafür sind die Vorschriften zu strikt und das Interesse im eigenen Land zu groß.

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