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Ein Jahr Haft für Betrug mit Deutsch-Zeugnissen

Eine Sprachlehrerin, die unbefugt Deutschkurse für Flüchtlinge erteilt hat, muss für ein Jahr hinter Gitter. Dieses rechtskräftige Urteil ist am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt gefällt worden. Laut Anklage soll die Frau Kurse bzw. Prüfungen abgehalten haben, obwohl sie dazu keine Berechtigung hatte.


An die 200 Personen haben mehr als 70.000 Euro in der Hoffnung dafür hingeblättert, dass sie mit den belegten Deutschkursen die österreichische Staatsbürgerschaft erlangen. In dem seit April 2015 laufenden Prozess musste Richter Hans Barwitzius mehrmals vertagen, da Zeugen ihren Ladungen nicht immer nachkamen.

Diese Kurse dürfen nur von solchen Sprachinstituten abgehalten werden, die dazu vom Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) zertifiziert worden sind. Die Angeklagte war bei einem privaten Bildungsinstitut angestellt, das dieses “Gütesiegel” nicht besaß. Dort konnte man lediglich seine Deutschkenntnisse aufbessern bzw. sogenannte Vorprüfungen – quasi zum Selbsttest – ablegen.

Nach ihrer Entlassung soll die Frau in Eigenregie weiter gemacht haben, indem sie an Wochenenden in den Räumlichkeiten dieses Instituts Kurse bzw. Prüfungen abgehalten haben soll. Es sprach sich schnell herum, dass man bei der Angeklagten “relativ einfach, unkompliziert und noch dazu günstig” (Anklägerin) das begehrte Zeugnis bekommen konnte. Der Tarif soll zwischen 100 und 500 Euro gelegen sein.

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