Die heimische Bauwirtschaft berichtet derzeit von einem Boom beiden Sanierungen. Unter anderem sind es die extrem niedrigen Zinsen, die den Wohnungs- und Hauseigentümern solche Investitionen in die Steigerung ihrer Wohnqualität erleichtern. Dazu kommen auch noch verschiedene umfassende Förderungen.
Ing. Angelika Rettenbacher ist im Energieinstitut Vorarlberg u. a. für die Begutachtung der Wohnbauförderanträge zuständig. Einer ihrer Tipps: Ganz wichtig ist vor der Antragstellung eine Energieberatung durch einen Experten. Im Folgenden einige der gestellten Fragen und ihre Beantwortung.
Rettenbacher: Ja, wenn bei der Endabrechnung der thermische Nachweis für den besseren Fenster-Uw-Wert (Fensternorm ÖNORM EN ISO 10077) nachgewiesen wird. Die Förderstufe wird neu bewertet und zugeordnet.
Rettenbacher: In der Bundesförderung ist für die Teilsanierung eine Reduktion des Heizwärmebedarfes um 30 Prozent erforderlich. Der Nachweis erfolgt durch den Energieausweis für den Bestand und die Zielsanierungsvariante.
Rettenbacher: Es gibt dazu einen Gebäudeausweis mit den entsprechenden Wohneinheiten. Für jede Wohneinheit kann ein Wohnbauförderantrag gestellt werden.
Rettenbacher:Bei Antragsstellung für die Wohnbauförderung sind Angebote über die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen beizulegen. Alternativ dazu kann auch die Kostenschätzung vom Architekten verwendet werden.
Rettenbacher: Die Förderungen werden für umfassende thermische Sanierungen in Form eines Zuschusses von bis zu 5000 Euro vergeben. Zusätzlich gibt es für die Solaranlage ab 15 m2 Bruttokollektorfläche 1500 Euro dazu.
Rettenbacher: Seit dem 1. März 2011 sind Formblätter und Antragsformulare bei allen Bankfilialen und Bausparkassen erhältlich. Offerte über die Sanierungsmaßnahmen sind bei der Antragsstellung beizulegen. Alternativ dazu kann auch die Kostenschätzung vom Architekten beigelegt werden.
Rettenbacher: In der Sanierungsförderung Land können Sie zwischen einem Einmalzuschuss oder einem zinsfreien Darlehen entscheiden. Beide Zuschüsse können nicht miteinander in Anspruch genommen werden.
Rettenbacher: Als Einkommensgrenze für das Haushaltseinkommen gelten monatlich netto 5000 Euro (unabhängig der Hausgröße).
Rettenbacher: Die Sanierungsberatung wird für Einfamilienhäuser mit 800 Euro Barüberweisung maximal gefördert. Wird die Begleitung durch den Berater bis zur Auszahlung der Fördergelder in Anspruch genommen, dann werden weitere 400 Euro vom Land gefördert.
Rettenbacher: Die Förderung der Sanierungsberatung Land setzt voraus, dass tatsächlich eine Sanierungsmaßnahme durchgeführt wird. Die Auszahlung erfolgt im Zuge der Endabrechnung.
Ab Montag Förderung für Unternehmen
Am 1. März startete die neue Bundesförderung für die thermische Sanierung von Wohngebäuden. Dafür stehen allein heuer 100 Millionen Euro bereit, davon sind 70 Millionen für private Haushalte reserviert. Unternehmen können ihre Förderanträge ab heute, 28. März, online bei der KPC-Kommunalkredit Public Consulting stellen. Die Höhe der Auszahlungen orientiert sich an der erzielten Sanierungsqualität und dem entsprechend sinkenden Heizwärme- und Kühlbedarf. Einen Zuschlag gibt es für die Kombination von Sanierungsmaßnahmen mit technischen Verbesserungen zur effizienteren Nutzung von Energie.