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Eigene Wohnung für Raubkopie-Produktion angemietet

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Ein Wiener, der seinen Lebensunterhalt mit Raubkopien finanzieret haben soll, beschäftigt seit acht Jahren die österreichischen Gerichte.

Bereits 1998 soll er mit den illegalen
Duplikationen von Spielen und Programmen begonnen haben. Nach einer
außergerichtlichen Einigung und einer Verurteilung wegen Betruges und
Urkundenfälschung, hat ihn der Softwarehersteller Microsoft
Corporation geklagt, weil er in einer extra dafür angemieteten
Wohnung mehr als 6.500 Raubkopien – darunter Windows XP Professional
– hergestellt haben soll.

Der 44-Jährige hat nach der Anzeige von Microsoft im Jahr 2002
laut Richter Peter Liebetreu eine Zeit lang als U-Boot gelebt und war
daher für das Gericht nicht greifbar. Auch bei einem neuerlichen
Termin am Freitag war der Mann nicht erschienen. Die Verhandlung
wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Es folgte aber der Beschluss,
dass der Beschuldigte das nächste Mal polizeilich vorgeführt wird.

In der Wohnung am Wienerberg, die extra für die Produktion der CDs
angemietet wurde, waren nach einer Hausdurchsuchung mehr als 6.500
Raubkopien gefunden worden. Drei Computer, die miteinander vernetzt
waren, kopierten Tag und Nacht. Der 44-Jährige soll nur
vorbeigekommen sein, um zu sehen, ob alles passt. Bei einer
Einvernahme bezeichnete er die Wohnung als seine „Werkstatt“.

Der Mann ist nach Angaben von Richter Liebetreu grundsätzlich
geständig. „Von irgendetwas muss man ja leben“, sagte er einmal in
einer Einvernahme.

Draufgekommen war man dem mutmaßlichen Raubkopierer durch seine
Dreistigkeit. Nicht nur, dass er in einer Anzeigenzeitung inseriert
hat, auch der Text seines Anrufbeantworters verriet seine günstigen
Angebote. Mitarbeiter von Microsoft haben dann einen Testkauf
arrangiert und von einem „Klaus“ das Programm um 25 Euro bei einem
Treffen auf der Straße erhalten. „Klaus“ hat sogar noch einen Rabatt
gewährt, denn ursprünglich hätte die CD 32 Euro gekostet. Für das
Originalprogramm hat man damals an die 65 Euro bezahlen müssen.
Microsoft erhofft sich mit der Klage einen Schadenersatzanspruch von
56.000 Euro.

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