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Ehemann ausgespannt: Wienerin zertrümmerte Rivalin die Nase mit Wodkaflasche

Die 25-jährige Wienerin zertrümmerte ihrer Rivalin mit einer Wodkaflasche die Nase.
Die 25-jährige Wienerin zertrümmerte ihrer Rivalin mit einer Wodkaflasche die Nase. ©Pixabay.com (Sujet)
In der Nacht auf den 28. Februar 2016 erwischte eine 25-jährige Wienerin ihren Ex-Mann im Fiesta Dance Club in Wien-Favoriten beim Vergnügen mit jener jungen Frau, mit der er sie über zwei Jahre außerehelich betrogen hatte. Sie schlug ihrer Rivalin eine Wodkaflasche ins Gesicht und brach ihr damit die Nase. Dafür musste sie sich am Montag im Landesgericht für Strafsachen verantworten.

Als die 23-Jährige auf die Toilette wollte, nutzte die gehörnte Ehefrau die Situation, um es der Rivalin heimzuzahlen. Sie griff nach einer Wodkaflasche und schlug ihr diese ins Gesicht. Die 23-Jährige ging blutüberströmt in die Knie und landete im Spital, wo ein verschobener Nasenbeinbruch diagnostiziert wurde, der in weiterer Folge operativ behandelt werden musste. Reue dürfte die Täterin nicht verspürt haben, schickte sie ihrer Konkurrentin doch noch eine SMS hinterher: “Du Hure, ich hab’ dich für dein ganzes Leben verunstaltet.” “Ich bin dennoch bei ihm”, konterte die Verletzte.

Opfer versuchte sich mit Bierflasche zu revanchieren

Vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Stefan Erdei) war die bisher unbescholtene Angeklagte geständig: “Ich bin schuldig. Aber ich wollte ihr nicht wehtun.” Dass letzteres nicht ganz der Wahrheit entsprach, zeigte sich im Verlauf ihrer weiteren Befragung. Als sie die Neue ihres Ex-Manns erblickte, sei sie wütend geworden, räumte die 25-Jährige ein: “Ich hab’ falsch reagiert. Ich hab’ die Kontrolle verloren.”

Das Opfer verwies als Zeugin auf den Umstand, dass sie aufgrund der Operation nun mit einem kleinen Höcker auf der Nase durchs Leben gehen müsse. Die 23-Jährige hatte unmittelbar nach dem erlittenen Schlag mit der Glasflasche noch versucht, sich mit einer halbvollen Bierflasche zu revanchieren, die sie in Richtung der 25-Jährigen warf. “Ich hab’ leider nicht getroffen”, berichtete die Zeugin, die mittlerweile übrigens nicht mehr mit dem Ex-Mann ihrer Kontrahentin liiert ist.

Urteil: Schwere Körperverletzung

Dieser wurde auch als Zeuge vernommen. Zur Wahrheitsfindung konnte der 24-Jährige nicht viel beitragen. “Endlich bin ich von beiden weg und kann machen was ich will”, gab er dafür zu Protokoll.

Am Ende wurde die Angeklagte wegen schwerer Körperverletzung zu neun Monaten bedingt und zur Zahlung eines Schmerzengeldes in Höhe von 1.000 Euro an die Verletzte verurteilt. Sie nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Die Entscheidung des Schöffensenats ist damit nicht rechtskräftig.

(apa/red)

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