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Ehemaliger Kneissl-Geschäftsführer freigesprochen

Vorwurf lautete Untreue und betrügerischer Krida
Vorwurf lautete Untreue und betrügerischer Krida
Der ehemalige Geschäftsführer der Tiroler Unternehmensgruppe Kneissl ist am Freitag am Landesgericht Innsbruck von den Vorwürfen der Untreue und betrügerischen Krida freigesprochen worden. "Sie waren glaubwürdig und konnten den Sachverhalt nachvollziehbar erklären", begründete Richterin Martina Kahn das Urteil gegenüber dem Angeklagten. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.


Die Staatsanwaltschaft warf dem Unternehmer vor, die Firma um rund 640.000 Euro geschädigt und rund eine Million Euro seines Vermögens vor den Gläubigern verheimlicht zu haben. Der Angeklagte hatte sich zu Prozessbeginn vor Richterin Martina Kahn nicht schuldig bekannt. Der Tatbestand der Untreue und der betrügerischen Krida sei nicht erfüllt, dies sei durch mehrere Beweise belegt worden, sagte die Richterin.

Der Angeklagte hatte laut Staatsanwalt Florian Oberhofer grundlos auf Forderungen von Kneissl gegenüber der Firma Starlounge in der Höhe von 550.000 Euro verzichtet. Außerdem soll der ehemalige Geschäftsführer private Schulden über Kneissl bezahlt haben und dadurch der Firma weitere 92.000 Euro an Schaden zugefügt haben. Ersteres sei jedoch kein Forderungsverzicht, sondern eine Forderungsabtretung gewesen, weil Kneissl auch Verbindlichkeiten gegenüber Starlounge gehabt habe, erklärte der als Zeuge geladene Wirtschaftsprüfer der Firma. Bei den 92.000 Euro sei Kneissl lediglich nach außen hin tätig gewesen, im Innenverhältnis wäre der Angeklagte selbst für die Summe aufgekommen, fügte der Zeuge hinzu.

Außerdem habe der ehemalige Geschäftsführer veranlasst, dass sein Gehalt in der Höhe von 20.000 Euro monatlich sowie eine Provision für die Vermittlung eines Investors in der Höhe von 300.000 Euro an eine Beteiligungen-AG gezahlt werden, meinte Oberhofer. Somit habe er das Geld den Gläubigern entzogen. Der Angeklagte beteuerte jedoch, dass diese 20.000 Euro pro Monat nie für ihn alleine gewesen seien. Er habe davon lediglich rund 7.000 Euro monatlich bekommen, der Rest sei für “externe Leistungen” vorgesehen gewesen, für Mitarbeiter und den Geschäftsführer dieser Beteiligungen-AG. Der als Zeuge geladene Geschäftsführer der Beteiligungs-AG bestätigte diese Aussagen des Beschuldigten. Auch die Provision habe er erhalten, sagte der Zeuge.

Verteidiger Markus Orgler äußerte indes in seinem Schlussplädoyer erneut heftige Kritik an der Staatsanwaltschaft und den polizeilichen Behörden. “Warum konnte der Sachverhalt nicht bereits im Ermittlungsverfahren aufgeklärt werden”, fragte der Verteidiger den Staatsanwalt. Orgler ortete eine “Hetzjagd” auf seinen Mandanten. Oberhofer wies dies jedoch vehement zurück.

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