Die Vorgeschichte der – in den Worten von Krzischs Anwalt Dominik Kronlecher bei einer Pressekonferenz – “Zwangspensionierung” sei lange: Bereits im Jahr 2009 wurde der Erste Oberbereiter vom Dienst freigestellt – die Geschäftsführung unter Elisabeth Gürtler begründete das vor allem mit disziplinären Problemen.
Es folgte eine Reihe von gerichtlichen Auseinandersetzungen, bis schließlich Landwirtschaftminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP) im März 2013 den Bescheid zur Versetzung in den Ruhestand erließ.
Ehemaliger Oberbereiter klagt Hofreitschule
Krzisch klagte, im März 2014 hob der VwGH den Bescheid auf – denn einerseits habe der Oberbereiter das Recht, seine Meinung zu äußern und das Unternehmen fachlich zu kritisieren, womit die disziplinären Gründe hinfällig seien. Andererseits habe das Ministerium mit Änderungen in der Organisationsstruktur, die Krizschs Versetzung in den Ruhestand begründen sollten, argumentiert.
“Damit eine Zwangspensionierung möglich ist, muss jedoch die Position dauerhaft wegfallen und der Mitarbeiter nicht anderweitig eingesetzt werden können”, berichtete Kronlechner. Nachdem jedoch die Position des Ersten Oberbereiters nachbesetzt wurde, sei auch das bei seinem Mandanten nicht der Fall.
Causa Krzisch: Entgangene Gehälter gefordert
Für Krzisch und seinen Anwalt ist die Sache damit klar: Die Pensionierung ist aufgehoben, der ehemalige Erste Oberbereiter stehe damit wieder in den Diensten der Republik und sei arbeitsfähig und -willig. Auch wenn die Dienstfreistellung noch aufrecht sei, müsse er wieder sein reguläres Gehalt bekommen. Auch die Verdienstentgänge durch Tourneen, an denen Krzisch durch den rechtswidrigen Pensionsbescheid nicht teilnehmen konnte, müsse die Republik ersetzen – in dieser Sache habe man bereits Klage eingereicht.
“Auch die laufenden Entgelte für April, Mai und Juni sind noch offen”, meinte Kronlechner. Hier habe man eine 14-tägige Frist gesetzt, die derzeit laufe. Dann werde man ebenfalls klagen – denn Krzisch erhalte derzeit nur seine Pensionsbezüge, die Umstellung lasse auf sich warten. In der Spanischen Hofreitschule wollte man Personalangelegenheiten auf APA-Anfrage nicht kommentieren.
Spanische Hofreitschule: Mehrere Verfahren
Die Causa Krzisch ist nicht das einzige Verfahren, in dem sich die Gerichte mit der Spanischen Hofreitschule auseinandersetzen mussten. Aufgrund eines Gerichtsbeschlusses darf sich nun der ehemalige “Freundeskreis der Spanischen Hofreitschule” nicht mehr so nennen, wie Präsident Günter Zeman im Zuge der Pressekonferenz bekannt gab. Denn das Gericht habe beschlossen, dass namentliche Freunde nicht in dieser Form Kritik an der Institution üben dürften. Stattdessen firmiert der Verein nun unter “Freundeskreis der Klassischen Wiener Reitkunst”.
(APA/Red)