Der 20-jährige Angeklagte soll im Sommer 2007 während seines Grundwehrdienstes in der Salzburg “Heil Hitler” geschrien und sein 21. jähriger Komplitze laut Staatsanwaltschaft die Szenen mit einer Handy-Kamera gefilmt und weitergeleitet haben.
Nachdem die Aufnahmen auf die Internet-Plattform “YouTube” gestellt worden waren, erregte der Fall in der Öffentlichkeit viel Aufsehen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte noch gegen zwei weitere Rekruten aus Salzburg, hat das Verfahren dann aber eingestellt. Die Anklage lautet auf Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz Paragraf 3g.
Der 20-jährige Erstangeklagte habe den 21-Jährigen aufgefordert, ihn vor laufender Handy-Kamera zu filmen, was der Zweitangeklagte auch tat, steht in der Anklageschrift. Weiters forderte er zwei andere Rekruten auf, den Hitler-Gruß vor laufender Kamera zu zeigen. Der Zweitangeklagte soll die Aufnahmen mittels “Blue Tooth” bzw. Infrarot an Grundwehrdiener weitergegeben haben.