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Ehefrau in NÖ erstochen: 20 Jahre Haft für 62-Jährigen

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©APA/SOPHIA KILLINGER
Vor 14 Jahren tötete ein heute 62-Jähriger seine Ehefrau in Anwesenheit der Kinder mit einem Messer, am Mittwoch wurde er wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt.

Mehr als 14 Jahre nach einer Bluttat in Wilhelmsburg (Bezirk St. Pölten-Land) ist am Mittwoch einem 62-Jährigen am Landesgericht St. Pölten der Prozess gemacht worden. Der Mann, der seine Frau erstochen haben soll, war nach dem Vorfall in seine Heimat Kosovo geflüchtet. Dort saß er bereits wegen der Tat sieben Jahre in Haft, nun erhielt er wegen Mordes nicht rechtskräftig 20 Jahre Freiheitsstrafe.

Geschworene entschieden einstimmig

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, am 5. Juni 2005 in den Nachtstunden die damals 37-Jährige in der gemeinsamen Wohnung mit einem Stich in den Hals umgebracht zu haben. Die acht Geschworenen entschieden einstimmig auf Mord. Erschwerend wirkte sich bei der Strafbemessung aus, dass der Angeklagte "besonders heimtückisch vorgegangen" sei und die Tat in Anwesenheit der Kinder begangen habe, sagte die vorsitzende Richterin. Mildernd war der ordentliche Lebenswandel. Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Die Frau wollte sich laut Staatsanwalt Karl Fischer scheiden lassen, "das war für ihn unerträglich, weil er befürchtet hat, seine Kinder zu verlieren". Deshalb habe der Angeklagte beschlossen, die 37-Jährige umzubringen. In einem Brief an eine Verwandte hatte die Frau vor ihrem Tod über den Beschuldigten geschrieben: "Er ist ein Monster, ein Teufel, und so einer wird ewig leben."

Angeklagter bestritt Tötungsvorsatz

Der Mann bestritt einen Tötungsvorsatz und sprach davon, dass seine Frau mit einem Messer auf ihn losgegangen sei. An den genauen Ablauf konnte sich der 62-Jährige nicht mehr erinnern. "Es gab einen kurzen Kampf, im Zuge dieser Auseinandersetzung ist die tödliche Verletzung entstanden", sagte Verteidiger Anton Pelwecki. Dazu meinte der Staatsanwalt: "Die Obduktion ergab keine Hinweise auf eine Kampfhandlung."

Der Beschuldigte habe "wohlweislich das Messer, mit dem er sie umgebracht hat, nach der Tat abgewaschen und in den Geschirrspüler gegeben und ist dann in den Kosovo geflüchtet". Seinen vier Kindern im Alter von zehn bis 15 Jahren habe er erzählt, sie würden einen Ausflug an den Neusiedler See machen. Tatsächlich fuhr er in den Kosovo, brachte dort die Kinder zu Verwandten und stellte sich den Behörden.

Schilderungen für Gerichtsmediziner nicht nachvollziehbar

Am Mittwoch standen die Aussagen des Angeklagten zum Teil im Widerspruch zu seinen früheren Angaben. "Es ist auf einen aktiv gegen die linke Halsseite geführten Stich zu schließen", sagte der gerichtsmedizinische Sachverständige Wolfgang Denk. Die Schilderung des Beschuldigten bezeichnete der Gutachter als "praktisch ein Ding der Unmöglichkeit" und aufgrund des Verletzungsbildes "nicht nachzuvollziehen".

"Der Fall ist in mehrerer Hinsicht ungewöhnlich", betonte der Vertreter der Anklagebehörde. Der Beschuldigte wurde 2009 im Kosovo für die Tat zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, die er bis Oktober 2014 verbüßte. Bestrebungen der Staatsanwaltschaft St. Pölten, den Mann nach Österreich auszuliefern, blieben vorerst erfolglos. Nach Durchsicht der Unterlagen aus dem Strafverfahren sei die Anklagebehörde zum Schluss gekommen, dass die verhängte Strafe "zu gering ist". "Er hat seine Frau heimtückisch und kaltblütig umgebracht", sagte Fischer.

20 Jahre Haft für 62-Jährigen

Die Staatsanwaltschaft beantragte einen europäischen Haftbefehl, der Mann wurde am 4. November 2018 in Albanien festgenommen und in Folge nach Österreich ausgeliefert. Die im Kosovo verbüßte Haft und die seit dem Vorjahr laufende U-Haft sind auf die am Mittwoch verhängte Freiheitsstrafe anzurechnen. Das Verbot der Doppelbestrafung gilt nur innerhalb der EU und im Schengenraum, deshalb konnte der Mann nach dem Schuldspruch im Kosovo noch einmal verurteilt werden.

(APA/Red)

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