EGMR: Russland soll Attacken auf Zivilisten unterlassen

Die Ukraine hatte zuvor wegen massiver Menschenrechtsverletzungen auf ihrem Gebiet um eine solche sogenannte einstweilige Maßnahme des Gerichts gebeten. Einstweilige Maßnahmen sind laut Gericht verbindlich und werden nur selten und bei unmittelbarer Gefahr auf irreparablen Schaden ausgesprochen.
Konkret forderte der Gerichtshof, dass Wohnorte, Schulen, Krankenhäuser und einzelne Zivilisten nicht angegriffen werden sollten. Auch solle die Sicherheit medizinischer Einrichtungen und medizinischen Personals in den attackierten Gebieten gewährleistet werden.
Russland von Europarat suspendiert
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten ein. Russland und die Ukraine sind beide Mitglieder des Europarats. Vergangene Woche hat dieser Russland allerdings wegen des Angriffskriegs in der Ukraine suspendiert.
(APA/Red)