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EDOK-Beamter bleibt in Haft

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Es bleibt auch nach der Berufung bei zwei Jahren unbedingter Haft für den ehemaligen operativen Leiter der mittlerweile aufgelösten Antimafia-Einheit EDOK des Innenministeriums.

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) leistete am
Mittwoch der Strafberufung von Oberstleutnant Josef B. (54) keine Folge, nachdem bereits der Oberste Gerichtshof (OGH) den Schuldspruch der ersten Instanz wegen wiederholten Amtsmissbrauchs in nichtöffentlicher Sitzung bestätigt hatte.

Mafia-Paten beschützt

Josef B. hatte mit zwei weiteren, bereits rechtskräftig verurteilten hochrangigen Mafia-Fahndern den mutmaßlichen Mafia-Paten Jeremiasz B. zu schützen versucht, als dessen Festnahme immer wahrscheinlicher wurde. Unter anderem wollte er Jeremiasz B., der zunächst als V-Mann für die Kriminalabteilung Niederösterreich, seit 1995 gegen Honorare für die EDOK tätig war, ins FBI-Zeugenschutzprogramm hieven.

Hätte jener FBI-Agent, den Josef B. kontaktierte, im Sinne des ranghohen Polizisten gehandelt und nicht im Innenministerium nachgefragt, wäre der angebliche Mafioso außer Landes geschafft worden und für die Justiz wohl kaum mehr greifbar gewesen.

Verantwortlich für mehrere Morde

Schon damals wurde Jeremiasz B. als Hintermann für mehrere Mordanschläge angesehen. Eine Sondereinheit der Kriminalabteilung Niederösterreich ermittelte gegen ihn mit Nachdruck wegen des Attentats auf den ehemaligen polnischen Sportminister Jacek Debski, der in der Nacht zum 12. April 2001 in Warschau erschossen wurde.

Im Vorjahr wurde gegen den mutmaßlichen Paten in diesem Zusammenhang in Wien ein Prozess wegen Anstiftung zum Mord sowie Beteiligung an einer kriminellen Organisation eingeleitet. Unmittelbar vor der Urteilsverkündung nahm sich Jeremiasz B. in seiner Zelle im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus das Leben.

Motiv fehlt

Wolfgang Mekis, der Verteidiger von Oberstleutnant Josef B., argumentierte nun in der Berufungsverhandlung, sein Mandant habe von der behaupteten Unterstützung nicht profitiert. Er habe von Jeremiasz B. kein Geld erhalten, also fehle ein Motiv.

Der Berufungssenat (Vorsitz: Ernest Maurer) wies die Bitte um Strafnachlass mit dem Hinweis auf generalpräventive Gründe zurück. Im Bereich der Organisierten Kriminalität gebe es ein „besonderes Gefährdungspotenzial“. Bei ihrer Bekämpfung gelte ein ganz besonderer Sorgfaltsmaßstab, der „möglichen Nachahmungstätern“ aus Kreisen der Exekutive vor Augen geführt werden müsse.

Redaktion: Birgit Stadtthaler

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