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EasyJet verweigerte Mann in Wien Flug nach London

In Wien wurde einem Iraker von EasyJet ein Flug verweigert.
In Wien wurde einem Iraker von EasyJet ein Flug verweigert. ©REUTERS/Sarah Meyssonnier (Symbolbild)
Einem Iraker wurde in Wien von EasyJet der Flug nach London verweigert. Die britische Fluglinie hat dabei ihre Befugnisse überschritten, so der OGH.

Fluggesellschaften dürfen Visa und Aufenthaltsberechtigungen zwar überprüfen, aber nicht hinterfragen, ob auch die Voraussetzungen für die behördliche Ausstellung vorliegen. EasyJet muss dem Mann und seiner mitreisenden österreichischen Frau die Kosten für die Flugtickets zurückerstatten und je 250 Euro Entschädigung zahlen.

Easyjet: Iraker in Wien Flug verweigert

"EasyJet hat sich hier die Befugnis angemaßt, zu hinterfragen, ob die Aufenthaltskarte von den österreichischen Behörden rechtmäßig ausgestellt wurde. Die Überprüfung eines solchen Dokuments hat sich rein auf die Echtheit und die Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben zu beschränken. EasyJet hatte bei dieser Aufenthaltskarte keine konkreten Anhaltspunkte, die auf einen Rechtsmissbrauch oder Betrug geschlossen hätten", erklärte VKI-Juristin Verena Grubner in einer Aussendung. Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) zitierte in seinem Urteil die Rechtsprechung des Europäischen Gerichthofes (EuGH).

OGH: Aufenthaltskarte hätte zur visumsfreien Einreise berechtigt

Der OGH urteilte, dass die Aufenthaltskarte, in dessen Besitz der irakische Staatsbürger war, sehr wohl zur visumsfreien Einreise nach Großbritannien berechtigt hätte. Konkret verfügte er über eine von den österreichischen Behörden ausgestellte Karte, die ihn zur visumsfreien Einreise in die EU-Mitgliedstaaten berechtigte - somit zum damaligen Zeitpunkt auch zur Einreise nach Großbritannien.

Die Ehefrau hätte ihr Ticket zwar in Anspruch nehmen können, doch die Beförderungsverweigerung des Ehemannes kam letztlich auch einer Beförderungsverweigerung seiner Frau gleich, entschied das Gericht weiters. Der Flug war nämlich Gegenstand einer gemeinsamen Buchung, womit die Fluggesellschaft zur gemeinsamen Beförderung verpflichtet gewesen wäre, wie es hieß.

Stellungnahme von EasyJet

EasyJet äußerte sich in einer Stellungnahme. „Wir nehmen das Ergebnis des Gerichtsverfahrens zur Kenntnis und akzeptieren das Urteil", heißt es darin - und weiter: „easyJet ist wie alle anderen Fluggesellschaften von den zuständigen Behörden dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Passagiere die richtigen, gültigen Reisedokumente vorlegen können, um die Sicherheit aller Passagiere und der Besatzung zu gewährleisten.“ Darüber hinaus brachte man auch eine Ankündigung vor: „Wir bedauern, dass dem betroffenen Fluggast zu Unrecht die Beförderung für seinen Flug nach London verweigert wurde, und werden ihm die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten entsprechend dem Urteil des Gerichts erstatten."

(APA/Red)

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