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E-Card Service-Entgelt: Rückerstattung bei zweitem Job

Das Service-Entgelt für die E-card kann bei einem zweiten Job zurückgeholt werden.
Das Service-Entgelt für die E-card kann bei einem zweiten Job zurückgeholt werden. ©APA/Artiner Guenter
Falls Arbeitnehmer zwei Jobs ausüben, bezahlen diese auch ein doppeltes Service-Entgelt für die E-card. Dieses kann allerdings zurückerstattet werden.

Wer zwei oder mehr Jobs hat, bezahlt auch das e-card Service-Entgelt doppelt.  “Beantragen Sie die Rückerstattung bei der Gebietskrankenkasse”, empfiehlt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Jedes Jahr wird mitte November das Service-Entgelt fällig. Diese beträgt 11,70 Euro. Für Beschäftigte mit mehreren Jobs lohnt sich der Blick auf die November-Lohnzettel besonders, denn: Wer zwei Jobs hat, bezahlt doppelt. Das Geld kann zurückgefordert werden, dafür muss allerdings ein Antrag bei der Gebietskrankenkasse gestellt werden.

Online-Formular zur Rückerstattung von e-card Entgelt

“Es ist immer empfehlenswert, sich den Lohnzettel genau anzusehen. Bei der November-Abrechnung kann diese Kontrolle sogar bares Geld bringen, wenn man mehrere Jobs ausübt und einen Antrag auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Gebühr stellt”, erklärt Josef Fraunbaum, Sozialrechtsexperte der AK Niederösterreich.

Das Formular für den Rückerstattungsantrag an den Krankenversicherungsträger steht auf der Homepage der AK Wien zum Download zur Verfügung.

(Red)

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