Im Folgenden werden die wichtigsten Unterschiede zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec erklärt.
Pedelec: Motor unterstützt beim Fahren
Bei einem Pedelec (Pedal Electric Cycle) schaltet sich automatisch ein Elektromotor ein, wenn man in die Pedale tritt. Als Pedelecs gelten laut EU-Richtlinie Räder, die ihren Fahrer mit einem maximal 250 Watt starken Elektromotor bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h beim Treten unterstützen. Unter diesen Bedingungen ist das Pedelec dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt, es besteht also keine Führerschein- und Helmpflicht, keine Kennzeichen- und Versicherungspflicht und Radwege dürfen benutzt werden.
Speed-Pedelec: Rasante Fahrhilfe bis zu 45 km/h
Für längere Distanzen eignen sich die S-Pedelecs: Sie unterstützen den Fahrer mit einer maximalen Motorleistung von 500 Watt bis auf 45 km/h. Das S-Pedelec gilt rechtlich als Leichtkraftrad, wird also wie ein Mofa oder Moped behandelt. Daher braucht man einen Führerschein (A-, B- oder AM-Führerschein), ein Kennzeichen und eine Versicherung. Verpflichtend ist außerdem ein geeigneter Schutzhelm und man muss Verbandszeug mit sich führen. Radwege dürfen nicht benutzt werden.
Echte E-Bikes: Hier ist Treten überflüssig
Im Gegensatz zu Pedelecs, bei denen sich der Elektromotor nur einschaltet, wenn man in die Pedale tritt, lassen sich E-Bikes auch ohne Muskelkraft, per Drehgriff am Lenker oder auf Knopfdruck, beschleunigen – je nach Bauart auf bis zu 20, 25 oder 45 km/h.
Der Begriff E-Bike wird im allgemeinen Sprachgebrauch aber häufiger generell für Elektrofahrräder oder auch für Elektrofahrräder, die den Fahrer nicht schneller als 25 km/h beim Treten unterstützen, verwendet.
(APA)