AA

Duftkerze brachte den Tod

Symbolfoto &copy APA
Symbolfoto &copy APA
Blitz-Prozess: 67-Jährige in Meidling erstickte, weil Mann achtlos Flamme in Keramikbehälter weiter brennen ließ - Nach zehn Minuten stand das Urteil fest: Acht Monate bedingt für Witwer.

Duftkerzen und Teelichter erfreuen sich nicht nur zur Weihnachtszeit großer Beliebtheit. Oft wird jedoch unterschätzt, welche Gefahr von den heimeligen Flammenspendern ausgeht. Am Dienstag musste sich ein 57-jähriger Wiener wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst im Straflandesgericht verantworten: Er hatte eine Duftkerze im Wohnzimmer weiter brennen lassen, als er sich zu seiner Frau ins Bett legte. Der Keramikbehälter schmolz und stürzte um, ein daneben stehendes Sofa entzündete sich, bald stand die Wohnung in Flammen. Während sich der Mann und seine Tochter retten konnten, erstickte die 67-Jährige an den Rauchgasen.

Unfall geschah im Frühjahr

Das Geschehen spielte sich am 17. Mai in einer Hochhaus-Anlage in Wien-Meidling ab. Der 57-Jährige schreckte plötzlich aus dem Schlaf hoch, als er im Wohnzimmer Glas splittern hörte. Er dachte an Einbrecher. Als er Nachschau hielt, loderten ihm jedoch bereits die Flammen entgegen. Schnell weckte er die Tochter, schaffte es jedoch nicht mehr zurück ins Schlafzimmer.

Als gegen 21.30 Uhr die Feuerwehr eintraf und die Brandbekämpfung aufnahm, wobei 100 Bewohner des Gemeindebaus aus Sicherheitsgründen evakuiert wurden, spielten sich herzergreifende Szenen ab: Mehrfach versuchte der 57-Jährige zurück in die brennende Wohnung zu eilen, um seine Frau zu retten. Die Einsatzkräfte mussten ihn fasst mit Gewalt davon abzuhalten.

“Häuflein Elend”

Nun saß er als „Häuflein Elend“ vor Richterin Eva-Maria Seidl und bekannte sich schuldig. Er habe alles falsch gemacht, er wolle keine Kerzen mehr sehen: „Das ist kein Thema mehr für mich.“ Die Verhandlung dauerte keine zehn Minuten. Der unbescholtene Pensionist wurde rechtskräftig zu acht Monaten bedingt verurteilt.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Duftkerze brachte den Tod
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen