Drohungen aus dem Netz: Freispruch im Kellermayr-Prozess

Er soll ihr im Netz unter anderem angedroht haben, sie wegen ihrer Äußerungen zu Corona vor ein "Volkstribunal" zu stellen und sie "auf die Anklagebank und dann sicher ins Gefängnis" zu bringen.
Es gebe in dem Prozess eine besondere Situation, führte die Richterin aus: Da der Angeklagte in Deutschland lebt und dort die Nachrichten verfasst hat, ist die österreichische Justiz nur dann zuständig, wenn es sich um eine gefährliche Drohung mit Suizidfolge handelt. Für den Straftatbestand der "gewöhnlichen" gefährlichen Drohung aus Deutschland wären die deutschen Behörden zuständig.
Nach Ansicht des Gerichts musste der Angeklagte zum Zeitpunkt, als er seine Nachrichten schrieb, nicht wissen, dass Kellermayr auch von anderer Seite massiv bedroht wurde, oder erkennen, dass sie suizidgefährdet gewesen sei, so die Begründung sinngemäß. Auch war man nicht überzeugt, dass seine Botschaften Mitauslöser des Suizids waren.
(APA)