Die Landung einer kleinen Drohne auf dem Amtssitz von Ministerpräsident Shinzo Abe lässt die japanische Regierung über die Zulassung der immer populärer werdenden unbemannten Flugkörper nachdenken. Kabinettssekretär Yoshihide Suga sage am Mittwoch auf der Regierungspressekonferenz, es bestehe die Möglichkeit, dass Drohnen für Terrorangriffe eingesetzt werden könnten. Bei dem Zwischenfall war niemand verletzt worden und Abe selbst im Ausland außer jeglicher Gefahr gewesen.
Terrorangriff mit Drohne möglich
Die Landung sei aber ein Weckruf angesichts der Probleme, die Drohnen für die Sicherheit darstellen könnten. “Den jüngsten Zwischenfall in Betracht ziehend werden wir die Drohnen-Nutzung analysieren und Maßnahmen angesichts möglicher Terrorangriffe mit Drohnen prüfen”, sagte Suga. “Wir werden unser Äußerstes tun, um Terrorangriffe zu verhindern.”
Aufkleber warnt vor radioaktivem Material
Auch Stunden nach der Entdeckung des einen halben Meter im Durchmesser großen Fluggeräts mit vier Propellern, einer Kamera und einer Plastikflasche mit nicht identifiziertem Inhalt war nicht ermittelt, wem die Drohne gehört. Wann sie auf dem Dach gelandet war, war nicht bekannt. Auf ihr war ein Aufkleber angebracht, der vor radioaktivem Material warnt.
Drohne wurde bei Mitarbeiter-Führung entdeckt
Medienberichten zufolge wurde die Drohne am Mittwoch von einem Beamten entdeckt, der neue Mitarbeiter mit auf eine Tour durch den Amtssitz Abes in Tokio nahm.
Spuren von ungefährlicher Strahlung registriert
Zunächst wurde der Zwischenfall lediglich als Unfall betrachtet. Doch dann gab es Berichte, wonach Beamte Spuren von Strahlung entdeckt hätten. Die Strahlenwerte seien aber vermutlich für Menschen nicht gefährlich, hieß es.
Drohnen erfreuen sich im Land der aufgehenden Sonne wachsender Beliebtheit
In Japan werden kleine Drohnen immer populärer. Häufig werden die Geräte für Vorführungen, Luftaufnahmen und andere Zwecke eingesetzt. Bisher gibt es fast keine gesetzlichen Einschränkungen für das Fliegenlassen von unbemannten Flugkörpern unterhalb einer Höhe von 250 Metern. Ausnahmen gibt es lediglich bei Flugrouten.
USA: Drohne bereits auf dem weißen Haus gelandet
In den USA hatte kürzlich die Landung einer Drohne auf dem Gelände des Weißen Hauses eine Sicherheitsdebatte ausgelöst. Sie war von einem Sicherheitsbeamten in seiner Freizeit gesteuert worden, der die Kontrolle über das Fluggeraät verloren hatte.
(AP)