Wenn ein Patient nur behandelt werden kann, wenn er den Arzt von der Schweigepflicht entbinde, sei dies klar verfassungswidrig, urteilte Hans Zeger von der Arge Daten im Ö1-Morgenjournal am Dienstag. Aus Datenschutzsicht ist diese Drogenverordnung schlichtweg eine Katastrophe.
Laut Zeger ist die Verordnung so weit von den österreichischen Verfassungsbestimmungen entfernt, dass der Verfassungsgerichtshof diese bei Beschwerden aufheben würde. Für die umfassende Entbindung vom Ärztegeheimnis gebe es überhaupt keine Rechtsgrundlagen, erklärte der Datenschutz-Experte gegenüber Ö1. Arbeitgeber könnten über Umwege an die Daten herankommen, auch Behörden bestimmte Leistungen verweigern, befürchtete Zeger. Es bestehe die Gefahr, dass Patienten aus Angst ihre Therapie beenden oder gar keine Behandlung in Anspruch nehmen.
Ich kann mich da nur den Experten anschließen, erklärte Hans Haltmayer, ärztlicher Leiter des Ganslwirt in Wien, im APA-Gespräch. Um als Patient eine Behandlung zu bekommen, müsse man auf ein Grundrecht verzichten, dies sei gegen die guten Sitten.
Vorgehen gegen die Verordnung will der Mediziner Hans-Joachim Fuchs. In einem so genannten Individual-Antrag werde er prüfen lassen, ob das Gesetz der österreichischen Bundesverfassung entspreche, bestätigte er der APA. Aktuell hätten sich bereits 20 Ärzte, Patienten und Angehörige dem Antrag angeschlossen. Die Chancen, dass der Verfassungsgerichtshof zu einem Ergebnis komme, laut dem die Novelle oder zumindest Teile geändert werden müssen, stehe sehr gut, erklärte er.