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Drogenhandel im Knast: Beamte und Häftlinge vor Gericht

Beamte und Häftlinge müssen sich vor Gericht verantworten
Beamte und Häftlinge müssen sich vor Gericht verantworten
Nach einem offenbar schwunghaften Handel mit Drogen und Handys in der Justizanstalt Garsten (Bezirk Steyr-Land) haben sich am Mittwoch zwei Justizwachebeamte, sechs Häftlinge und ein mutmaßlicher Dealer vor dem Landesgericht Steyr verantworten müssen. Der Großteil der neun Beschuldigten ist nicht geständig. Ein Urteil soll am Donnerstag gesprochen werden.


Die Anklage in dem Prozess lautet auf Amtsmissbrauch, teils als Beitragstäter, und Suchtgifthandel, teilweise unter Ausnützung einer Amtsstellung. Einer ehemaligen Justizwachebeamtin und ihrem suspendierten Kollegen wird vorgeworfen, sie hätten Mobiltelefone sowie verschiedene Drogen wie Cannabis, Ecstasy oder Crystal Meth ins Gefängnis geschmuggelt und dort – unabhängig voneinander – an mitangeklagte Häftlinge übergeben. Einer wurde mittlerweile bedingt entlassen, die übrigen sitzen großteils wegen schwerer Delikte langjährige Strafen ab, zwei sogar wegen Mordes.

In einer Justizanstalt könne man mit Drogen und Handys viel verdienen, sagte Staatsanwalt Wilfried Kondert. “Ein Gramm Cannabis kostet auf der Straße zehn Euro, in der Justizanstalt kann man 50 bis 80 Euro verlangen.” Er stützt seine Anklage auf die Aussagen des einzigen umfassend geständigen Häftlings, aber auch auf Telefonüberwachungen, Hausdurchsuchungen und sogar einen verdeckten Ermittler.

Die beiden Justizwachebeamten haben im Ermittlungsverfahren alle Vorwürfe geleugnet. Der Mann blieb im Prozess dabei, die Vorwürfe gegen ihn seien “Schwachsinn”. Er könne sich nur vorstellen, dass sich der Häftling, der ihn belastet, rächen wolle, weil er ihn einmal als “Ratz'” (Ratte, Anm.) beschimpft habe.

Die Frau änderte im Prozess allerdings ihre bisherige Verantwortung: Sie gab zu, einem Gefangenen acht bis zehn Handys und 180 bis 200 Gramm Cannabis gebracht zu haben. “Aus Blödheit und Blindheit” und, weil sie sich in den heute 32-Jährigen verliebt hatte. Als er immer mehr – u.a. Heroin – verlangt und sie erpresst und terrorisiert habe, habe sie den Kontakt schließlich abgebrochen.

Der Häftling, der wegen Mordes sitzt und als einziger umfassend geständig ist, schilderte die Sache mit umgekehrten Vorzeichen: Die Geschäfte im Knast seien der Wunsch der Frau gewesen, sie habe Geld für eine Wohnung gebraucht. Ein weiterer Gefangener gab zu, von dem 32-Jährigen einen Mini-PC, ein Handy und einen Internet-Stick gekauft zu haben. Die übrigen angeklagten Häftlinge leugnen, etwas mit dem Handel zu tun gehabt zu haben. Einige von ihnen vermuten, dass sich der geständige Mitinsasse an ihnen aus diversen Gründen rächen wolle.

Ebenfalls auf der Anklagebank sitzt der Cousin der Ex-Justizwachebeamtin, der in den Drogenhandel involviert gewesen sein soll. Er gab zu, die Frau zum Drogeneinkauf nach Wien gefahren und für sie Postanweisungen und Bargeld – die Zahlen schwanken zwischen 1.500 und 3.400 Euro – entgegengenommen zu haben. Er habe es für möglich gehalten, dass es dabei um Geschäfte im Gefängnis geht, aber: “Ich habe es gar nicht wissen wollen.”

Nachdem am Mittwoch die Angeklagten – über weite Strecken getrennt voneinander – einvernommen worden sind, soll am Donnerstag die Befragung von Zeugen erfolgen. Für diesen Tag ist auch das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitzenden Wolf-Dieter Graf vorgesehen.

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