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Drogenersatz-Regelung wird geprüft

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Es wird ruhiger um das Thema Drogen-Ersatz, seit Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat ihre Unterschrift unter jene beiden umstrittenen Verordnungen gesetzt hat, die in Zukunft gelten.

Sie regeln die Drogensubstitution für Opiatabhängige und die ärztliche Ausbildung dafür neu. „Die Verordnungen sind rechtkräftig. Unsere Proteste haben aber auch gewirkt. Wichtig ist, dass die gegenwärtig geltenden Regelungen bis Mitte 2008 evaluiert werden“, sagte Wiens Drogenbeauftrager, Dr. Alexander David, Freitagnachmittag gegenüber der APA.

Neue Regelung wird geprüft

Nach der Unterschrift der Gesundheitsministerin unter die beiden Verordnungen waren am Donnerstag die Drogenkoordinatoren aus der Sitzung des Bundes- Drogenforums ausgezogen. Sie hatten die Verordnungen in der Letztfassung vor der Unterschrift nicht mehr zur Verfügung gestellt bekommen und bezweifelten den Sinn von Sitzungen mit dem Ministerium, wenn ihre beratende Tätigkeit nicht mehr relevant sei.

David: „Der Auszug hat Wunder bewirkt. Wir haben die Originalunterlagen bekommen. Das In-Kraft-Treten der Verordnungen wurde von 1. Jänner 2007 auf 1. März kommenden Jahres verschoben.“ In Wien hätte man die Umstellung binnen vier bis sechs Wochen nicht mehr geschafft.

Heute, Freitag, gaben die Bundesländer-Drogenkoordinatoren laut David eine einhellige Stellungnahme zu den Verordnungen ab. Der Experte: „Darin heißt es, dass wir, um die notwendige Qualität der Substitutionsbehandlung in Österreich sicherstellen zu können, Regelungen im Verordnungsrang benötigen. Deshalb ist das zu begrüßen. Negativ wird angemerkt, dass zahlreiche Expertenpositionen und Anliegen der Bundesländer nicht eingeflossen sind.“

Die Mitgaberegelungen für Substitutionsmittel aus beruflichen Gründen, zur Sicherstellung von Ausbildungsaktivitäten und im Urlaubsfall würden – so David – jetzt mehr Sicherheit bringen – wenn auch für viel mehr Aufwand. Damit soll in Österreich auch der offenbare Missbrauch mancher Beteiligter eingedämmt werden.

Der Experte: „Mit Sicherheit ist der Missbrauch größer geworden. Aber wenn man das System „wasserdicht’ macht, könnte man einen Teil der schwierigsten 1.000 oder 2.000 Patienten auch verlieren.“ Man hätte mit einem gewissen Anteil an Missbrauch zu leben, andererseits hätte es bisher keine wirksamen Mittel zu dessen Eindämmung gegeben. Eine Art „Generalklausel“ im endgültigen Text der eigentlichen Substitutionsverordnung sichert, dass es in der Abwicklung der Mitgaberegelung im Einvernehmen zwischen behandelnden Arzt und Amtsarzt auch Ausnahmen von den generellen Regelungen geben kann.

Weiterhin sachliche Kritik an den Regelungen des Ministeriums betrifft die Nennung von Methadon und Buprenorphin als „Mittel der ersten Wahl“ in der Substitutionstherapie, während retardierte Morphine erst sekundär verschrieben werden sollen. David: „Das ist aus therapeutischen Gründen nicht nachvollziehbar.“

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