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Drogen im Wert von 10.000 Euro gestohlen

Bestraft wurde aber auch das Diebstahlsopfer.
Bestraft wurde aber auch das Diebstahlsopfer. ©APA
Bedingte Haftstrafe für vorbestrafte 17-Jährige, die einem Afghanen ein Kilogramm Marihuana geklaut hat.

Von Seff Dünser (NEUE)

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Die geständige 17-Jährige hat im April 2019 am Lochauer Bahnhof einem 20-jährigen Afghanen aus dessen Tasche ein Kilogramm Marihuana im Wert von 10.000 Euro gestohlen. Dafür wurde die arbeitslose Vorbestrafte gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt. Das wegen schweren Diebstahls ergangene Urteil, das die von German Bertsch verteidigte Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig.

Bestraft wurde aber auch das Diebstahlsopfer. Denn der 20-Jährige hat nach Ansicht von Richter Richard Gschwenter der Diebin damit gedroht, sie umzubringen, wenn sie ihm die geklauten Drogen nicht zurückgebe. Wegen Nötigung wurde über den vorbestraften Afghanen ebenfalls eine bedingte Gefängnisstrafe von sechs Monaten verhängt. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigerin Nicole Zajac erklärte dem Flüchtling, der meinte, er müsse nun ins Gefängnis, dass dem nicht so ist.

Schuldig gesprochen wurden die Diebin und das Diebstahlsopfer auch wegen des Vergehens der Vorbereitung von Suchtgifthandel. Denn der Richter ging davon aus, dass die 17-Jährige und der 20-Jährige das Marihuana verkaufen wollten.

Ex-Freund abgeschoben

Angeklagt ist auch der Ex-Freund der 17-jährigen Unterländerin. Aber der 22-jährige Afghane konnte gestern zur Gerichtsverhandlung nicht erscheinen. Weil er in der Zwischenzeit nach Afghanistan abgeschoben wurde. Deshalb hat der Richter das Strafverfahren gegen ihn abgebrochen.

Dem 22-jährigen Afghanen werden schwerer Diebstahl und Vorbereitung von Suchtgifthandel vorgeworfen. Er soll am Diebstahl des Rauschgifts, das er angeblich verkaufen wollte, beteiligt gewesen sein.

Der Afghane wurde im November 2019 am Landesgericht rechtskräftig wegen Marihuana-Verkäufen zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Der Untersuchungshäftling wurde nach der Gerichtsverhandlung enthaftet, musste dann aber Österreich verlassen.

(Quelle: NEUE)

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