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"Drittes Geschlecht": Verein schockiert über Umsetzung

Der Verein ist schockiert über den Erlass des Inneministeriums.
Der Verein ist schockiert über den Erlass des Inneministeriums. ©APA/dpa-Zentralbild/Jan Woitas
Der Verein intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ) krisiert die vom Innenministerium vorgenommene Umsetzung zur Eintragung eines dritten Geschlechts.

Der Verein intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ) ist “schockiert” über die vom Innenministerium vorgenommene Umsetzung eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes zur Eintragung eines dritten Geschlechts im Personenstandsregister und in Urkunden. Der Verein kritisiert, dass die im VfGH-Erkenntnis geforderte Selbstbestimmung nicht gewährleistet sei.

Der VfGH hatte im Juni festgestellt, dass Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, ein Recht auf eine entsprechende Eintragung im Personenstandsregister (ZRP) und in Urkunden haben. Vor Weihnachten hatte nun das Innenministerium die Umsetzung dieses Erkenntnisses geregelt und klargestellt, dass die Eintragung ab 1. Jänner möglich ist. Die Feststellung, ob eine solche “Variante der Geschlechtsentwicklung” (VdG) vorliegt, muss demnach durch ein ärztliches Fachgutachten bestätigt werden.

Ärztliches Fachgutachten vor Eintragung: Innenministerium muss Erlass überdenken

Der VIMÖ kritisierte nun am Donnerstag in einer Aussendung, dass ein ärztliches Gutachten gefordert werde – und zwar nicht vom Arzt des Vertrauens, sondern von einem sogenannten VdG-Board – einer medizinischen Instanz zu Varianten der Geschlechtsentwicklung, installiert vom Gesundheitsministerium. “Das ist ein gewaltvoller Schritt gegen intergeschlechtliche Personen: ein Akt, der erneut pathologisiert, phänomenisiert und retraumatisierend wirkt. Als Verein, der für die Menschenrechte intergeschlechtlicher Personen arbeitet, müssen wir das Innenministerium ganz klar auffordern, diesen Erlass zu überdenken”, erklärte Luan Pertl von VIMÖ.

So wie sich der VfGH auf den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention beziehe, welcher die “geschlechtliche Identität und Selbstbestimmung” und “insbesondere Menschen mit alternativer Geschlechtsidentität vor einer fremdbestimmten Geschlechtszuweisung” schütze, fordert der Verein dies auch vom Innenministerium. “An dieser Umsetzung ist samt und sonders alles verfassungswidrig”, erklärte Rechtsanwalt Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lambda, der jene Person vertreten hatte, die sich an den VfGH gewandt hatte.

SPÖ empört über erlassene Umsetzung

“Empört” zeigen sich SPÖ-Gleichbehandlungssprecher Mario Lindner und der Wiener Antidiskriminierungs-Stadtrat Jürgen Czernohorszky über die vom Innenministerium erlassene Umsetzung des VfGH-Urteils zum dritten Geschlechtseintrag. Die beiden SPÖ-Politiker schlossen sich dem Protest der Selbstvertretungsorganisationen an und forderten Neu-Verhandlungen und eine Überarbeitung unter Einbindung der Betroffenen.

Das Innenministerium habe die Richtlinien zur Umsetzung des VfGH-Entscheids nicht nur im höchsten Maße restriktiv gestaltet, sondern auch völlig ohne Einbindung von Selbstvertretungsorganisationen erstellt. “Die Vorgaben des Innenministeriums sind inakzeptabel: Sie pathologisieren intergeschlechtliche Personen und ignorieren völlig, dass sich die Verfassungsrichter auf die Europäische Menschenrechtskonvention und insbesondere auf die Selbstbestimmung von geschlechtlicher Identität berufen”, kritisierten Lindner und Czernohorszky am Donnerstag in einer gemeinsamen Aussendung.

(APA/Red)

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