Bürgermeister Karl Stieber (S) zufolge seien Mahnungen geschickt worden, die Frau habe auch zugesagt, bis September zu zahlen. “Wir haben ihr nämlich schon im Sommer mitgeteilt, dass ihre dreijährige Tochter im Kindergarten aufgenommen werden könnte, wenn sie bis dahin ihre Schulden begleicht.” Da das nicht geschah, habe man nun keinen anderen Ausweg gewusst. Laut dem NÖ Kindergartengesetz sei in so einem Fall ein Rauswurf legitim.
Einem Kind den Kindergartenbesuch zu verwehren sei “inakzeptabel”, zeigte sich VP-NÖ-Klubobmann Klaus Schneeberger in einer Aussendung am Dienstag über den Vorfall empört. Zwar sei es “selbstverständlich” das Recht einer Gemeinde, offene Einnahmen zu fordern und Schritte zu setzen, “nicht aber auf dem Rücken eines Kindes”. “In Niederösterreich haben alle Kinder ein Recht darauf, den Kindergarten am Vormittag gratis zu besuchen”, betonte Schneeberger.