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Dreierkoalition präsentiert ihr Programm dem Nationalrat

Erste Budget-Beschlüsse werden getroffen
Erste Budget-Beschlüsse werden getroffen ©APA
Die neue Dreierkoalition stellt sich am Freitag im Nationalrat vor. Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) hält seine erste Regierungserklärung, auch Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) kommen vor der Debatte über das Regierungsprogramm zu Wort.

Anschließend stehen bereits wichtige Gesetzesbeschlüsse am Programm. Beschlossen werden soll etwa ein Miet-Stopp in Teilbereichen und zahlreiche Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung.

Live ab 9 Uhr:

Bundesministeriengesetz wird geändert

Damit die neue Regierung ihre Arbeit voll aufnehmen kann, wird das Bundesministeriengesetz geändert, um die neue Ressortverteilung zu fixieren. Beschlossen wird auch ein gesetzliches Budgetprovisorium, um die Liquidität bis zum Beschluss des geplanten Doppelbudgets sicherzustellen. Da die Zeit beim Budgetloch drängt, nimmt man sich dann eine Reihe von Einsparungsmaßnahmen vor.

Erste Beschlüsse

Beschlossen werden soll unter anderem eine Erhöhung der Bankenabgabe, die Verlängerung des Spitzensteuersatzes, ein Aus für die Mehrwertsteuerbefreiung für PV-Anlagen und für Steuerausnahmen für E-Autos sowie höhere Tabaksteuern. Noch dazukommen könnten Beschlüsse zur Abschaffung der Bildungskarenz in der derzeitigen Form und Abgaben für Energieerzeuger, sofern noch dementsprechende Abänderungsanträge eingebracht werden.

Die Plenarsitzung im Detail:

FREITAG, 7. März - Beginn 9 Uhr:

1. Angelobungen

Zu Beginn werden zahlreiche Abgeordnete angelobt, die für die Regierungsmitglieder nachrücken.

2. Regierungserklärung

Stocker, Babler und Meinl-Reisinger stellen ihr Regierungsprogramm mit dem Titel "Jetzt das Richtige tun. Für Österreich." zur Debatte, auch das Regierungsteam stellt sich vor. Ihm gehören neben dem Bundeskanzler und dem Vizekanzler zwölf Ministerinnen und Minister an, wobei eine davon dem Bundeskanzleramt zugeordnet werden soll. ÖVP und SPÖ stellen jeweils sechs Regierungsmitglieder, die NEOS zwei. Dazu kommen sieben Staatssekretärinnen und -sekretäre (je drei ÖVP und SPÖ, einer NEOS).

3. Bundesministerien

Damit die neuen Regierungsmitglieder ihre vorgesehenen Aufgabenbereiche in vollem Umfang übernehmen können, ist eine Änderung des Bundesministeriengesetzes nötig. Wie bisher soll es inklusive des Bundeskanzleramts 13 Ministerien geben, bei den Kompetenzen der einzelnen Ressorts sind allerdings erhebliche Verschiebungen vorgesehen.

So werden künftig die Arbeitsagenden vom bisherigen Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft in das neue Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - unter Korinna Schumann (SPÖ) - wandern. Gleichzeitig werden Wirtschaft, Energie und Tourismus in einem Ministerium zusammengeführt, Ressortchef ist hier Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP). Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) wird mit der Gesetzesänderung für die kombinierten Agenden Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport zuständig sein, während die Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes in das Bundeskanzleramt kommen. Dort werden - mit Kanzleramtsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) - auch die Bereiche Familien, Jugend, EU sowie Integration angesiedelt sein.

Deutlich abgespeckt wird das bisherige Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Es verliert nicht nur die Energieagenden an das Wirtschaftsressort, sondern muss auch die Bereiche Klimaschutz und Umwelt an das Landwirtschaftsministerium (unter ÖVP-Minister Norbert Totschnig) abtreten. Damit wird es künftig nur noch für Innovation, Mobilität und Infrastruktur verantwortlich sein - unter der Verantwortung von Peter Hanke (SPÖ). Aus dem Bildungsministerium (Christoph Wiederkehr, NEOS) werden die Zuständigkeiten für die Universitäten herausgelöst und dem neuen Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (Eva-Maria Holzleitner, SPÖ) übertragen.

Das Außenministerium (Beate Meinl-Reisinger, NEOS) wird gemäß Entwurf eine zusätzliche Zuständigkeit für Angelegenheiten der Deregulierung und Entbürokratisierung erhalten. Auch im Kompetenzbereich des Innenministeriums (Gerhard Karner, ÖVP) und des Finanzministeriums (Markus Marterbauer, SPÖ) sind einzelne Adaptierungen vorgesehen.

In Kraft treten soll die neue Kompetenzverteilung mit 1. April, bis dahin gelten noch die aktuellen Zuständigkeiten. Festgelegt werden mit dem Initiativantrag der Dreierkoalition darüber hinaus verpflichtende interne Revisionseinrichtungen für Ministerien und ausgegliederte Rechtsträger sowie Anpassungen im Zusammenhang mit dem Informationsfreiheitsgesetz.

4. Nationalfonds

Wien. Noch nicht abstimmen werden die Abgeordneten über einen Antrag der Grünen, der auf eine Änderung des Nationalfonds-Gesetzes hinausläuft. Er soll dem Verfassungsausschuss zugewiesen werden. Mit dem Antrag soll erreicht werden, dass der Vorsitz im Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus künftig nicht mehr automatisch dem Nationalratspräsidenten bzw. der Nationalratspräsidentin zukommt. Stattdessen sollen auch der Zweite oder Dritte Präsident bzw. die Zweite oder Dritte Präsidentin des Nationalrats gewählt werden können. Stein des Anstoßes ist der aktuelle Nationalratspräsident und Burschenschafter Walter Rosenkranz (FPÖ).

5. Ukraine-Vertriebene; Kinderbetreuungsgeld

Familienleistungen für Ukrainerinnen und Ukrainer in Österreich (die am 4. März ausgelaufen waren) werden rückwirkend verlängert, allerdings nicht (wie vom Rat der Europäischen Union beschlossen) um ein Jahr, sondern nur bis 31. Oktober 2025. Begründung: Man will die außen- und sicherheitspolitische Situation regelmäßig einer Bewertung unterziehen.

Für alle Bezieherinnen und Bezieher von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld wird überdies die Zuverdienstgrenze angehoben. Um während des Anspruchszeitraums weiterhin geringfügig tätig sein zu können, wird diese rückwirkend mit 1. Jänner von 8.100 Euro pro Jahr auf 8.600 Euro erhöht.

6. Budgetprovisorium

Weil der Nationalrat wegen der Wahl im Herbst kein Budget für das Jahr 2025 beschlossen hat, ist derzeit ein automatisches Budgetprovisorium in Kraft. Mit diesem werden die Ausgabenobergrenzen des Bundesfinanzgesetzes 2024 de facto fortgeschrieben, wobei es zusätzlich einen Deckel für Schuldenaufnahmen gibt.

Nun soll ein gesetzliches Provisorium mehr Flexibilität bis zum endgültigen Beschluss des Bundesfinanzgesetzes 2025 bringen. Ein entsprechender Gesetzesantrag der drei Koalitionsparteien hat im Budgetausschuss auch die Zustimmung der Grünen erhalten. Damit wollen die Abgeordneten die fortlaufende Finanzierung des Bundeshaushalts sicherstellen. Vorläufig noch nicht berücksichtigt ist die neue Kompetenzverteilung innerhalb der Regierung: Damit neue Ministerien bzw. Ministerien mit erweitertem Aufgabenbereich auch über entsprechende Budgetmittel verfügen, müssen die im Bundesministeriengesetz geplanten organisatorischen Änderungen auch im gesetzlichen Budgetprovisorium nachgezogen werden.

7. Budgetsanierung

Die Regierungsfraktionen wollen die Sitzung dafür nutzen, um erste Sparmaßnahmen zur Budgetsanierung zu beschließen. Damit soll nicht zuletzt ein EU-Defizitverfahren vermieden werden. Die Bandbreite der Sparmaßnahmen reicht von einer höheren Bankenabgabe über geringere Förderungen für Photovoltaik-Anlagen bis hin zur Anhebung der Wettgebühren. Angekündigt wurde auch eine vorläufige Abschaffung der Bildungskarenz, detaillierte Bestimmungen dazu fehlen aber ebenso noch wie die angestrebte Verlängerung der Energiekrisenbeiträge.

Konkret sieht das sogenannte Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 unter anderem vor, die Umsatzsteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen ab 1. April 2025 aufzuheben, wobei für vor dem 7. März abgeschlossene Verträge eine Übergangsregelung vorgesehen ist. Auch die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer für Elektrofahrzeuge soll ab Anfang April fallen. Außerdem wird der Spitzensteuersatz von 55 Prozent um weitere vier Jahre - bis 2029 - verlängert und die Rechtsgeschäftsgebühr für Wetten von 2 auf 5 Prozent der Wetteinsätze angehoben. Zur Steigerung des Tabaksteueraufkommens ist unter anderem eine Erhöhung der Mindestverbrauchsteuer auf Zigaretten auf 175 Euro je 1.000 Stück und eine stärkere Besteuerung von Tabak zum Erhitzen geplant.

Banken sollen zum einen durch eine Erhöhung der Stabilitätsabgabe und zum anderen durch Sonderzahlungen in den Jahren 2025 und 2026 in der Höhe von jeweils rund 300 Mio. Euro einen Beitrag zur Budgetsanierung leisten.

8. Kredite

Ein neues Kreditdienstleister- und Kreditverkäufergesetz setzt eine EU-Richtlinie um, mit dem durch einen einheitlichen Rechtsrahmen für Kreditdienstleister und -käufer ein effizienter Sekundärmarkt für "notleidende Kredite" in Europa etabliert werden soll. So sollen etwa Kreditinstitute, die viele notleidende Kredite haben und nicht über das Personal oder die Sachkenntnis verfügen, um diese ordnungsgemäß zu verwalten, diese einfacher an einen Kreditkäufer mit der nötigen Risikobereitschaft und Sachkompetenz veräußern können. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) soll als zuständige Behörde die notwendigen Aufsichts-, Untersuchungs- und Sanktionsbefugnisse erhalten.

9. Mieten

Zur Entlastung der Mieter angesichts der hohen Inflation wurde bereits unter der türkis-grünen Regierung in den regulierten Wohnungsmarkt eingegriffen, nun wollen ÖVP, SPÖ und NEOS eine weitere Entlastungsmaßnahme beschließen. Sie schlagen vor, die Mieten in Altbau-, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen vorübergehend einzufrieren und erst im kommenden Jahr wieder zu valorisieren. Ohne diesen Schritt würden ihnen zufolge die Mieten ab April um drei bis vier Prozent steigen.

(APA)

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