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Dreieinhalb Jahre Haft bei Prozess um Messer in der Brust

Nicht bemerkt hatte das Opfer jenes Messer, das in seiner Brust steckte
Nicht bemerkt hatte das Opfer jenes Messer, das in seiner Brust steckte
"Es war ein Unglück", sagte ein 14-fach Vorbestrafter am Landesgericht Wien bei seinem Prozess. Der Mann hatte dem Sohn seiner Freundin im Oktober 2011 ein Messer in die Brust gerammt.
Die Vorgeschichte zum Prozess

Er habe “dem Bua das Messer als Warnung hing’halten, und dann is’ er auf mi eine g’stürzt. Er hat’s wahrscheinlich net g’sehen, das Messer. Er war ja fett wie a Radierer”. “Wollen Sie uns verarschen?”, warf Richter Christian Gneist ein, der den Mann am Ende wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilte.

Streit um Tierquälerei eskalierte

 Aus Sicht des Angeklagten hatte der 27-Jährige den betagten Hund seiner langjährigen Lebensgefährtin gequält, indem er diesen zwei Stunden lang Gassi führte und sich dabei vorwiegend in der Parkanlage der Gemeindebau-Anlage aufhielt. “Der hat den in der Kält’n stundenlang am Beton sitzen lassen! Obwohl der Hund krank is’! Der Asphalt is’ ja eiskalt! Das is’ ja kein Gassi gehen für den Hund, das is’ gar nix!”, echauffierte sich der 53-Jährige noch im Gerichtssaal.

Mann rastete vollkommen aus

Nach einer ersten verbalen Auseinandersetzung dürfte der Mann regelrecht ausgerastet sein, als der 27-Jährige nach dem ersten Ausgang am Abend desselben Tages neuerlich Anstalten machte, mit dem Hund einen Spaziergang zu unternehmen. “Mein Grundgedanke is’, dass ich mi um alle Hund’ kümmern tu”, erläuterte der Angeklagte, weshalb er einen Streit vom Zaum brach. Die Männer wurden schließlich hangreiflich, der Jüngere versetzte seinem Kontrahenten einen Faustschlag und verließ dann die Wohnung.

Mit gezücktem Messer lief der 53-Jährige ihm auf den Gang nach – “um ihn zu beeinflussen”, wie er nun dem Richter weismachen wollte. Er habe seinem Gegner “nur in den Finger schneiden wollen”, doch dieser sei auf ihn losgegangen. “Das war pure Notwehr von mir. Ich hab’ den gar net verletzen wollen”, versicherte der 53-Jährige.

Prozess um nicht bemerkte Wunde

Der 27-Jährige erklärte demgegenüber, er habe den Stich gar nicht mitbekommen, da für ihn die Sache schon gegessen gewesen sei, “als i eahm ane auf die Nas’n geben hab'”. Er war mit einer lebensgefährlichen Verletzung auf der Intensivstation des Lorenz-Böhler-Unfallkrankenhauses gelandet.

Mit der verhängten Freiheitsstrafe war der 53-Jährige nach Beratung mit seinem Verteidiger Helge Doczekal einverstanden, zumal gegen ihn ursprünglich wegen versuchten Mordes ermittelt worden war. Das Opfer bekam 3.200 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil im Prozess ist rechtskräftig.

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