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Drei Millionen Euro für Wiener Mieter erstritten

In den meisten Verfahren ging es um Betriebskostenabrechnungen und Mietpreise.
In den meisten Verfahren ging es um Betriebskostenabrechnungen und Mietpreise. ©APA (Sujet)
Die Mietervereinigung zog für das Jahr 2019 Bilanz: Allein in Wien konnten mehr als drei Millionen Euro für Mieter und Wohnungseigentümer erkämpft werden - ein neuer Rekord.

Die Rekordsumme von exakt 3.091.326,92 Euro erkämpften die Mietrechtsexperten der Mietervereinigung (MVÖ) für ihre Vereinsmitglieder (Mieter und Wohnungseigentümer) im Jahr 2019 in Wien.

Die zurückerstrittenen Beträge stehen zur Gänze den Mitgliedern zu, denn die Führung von Verfahren ist vom Mitgliedsbeitrag abgedeckt.

Hohe Mieten und Instandhaltung Haupthemen bei Beratungen

Insgesamt führten die Wohnrechtsexperten im Jahr 2019 knapp 20.000 Beratungen durch - rund 12.000 persönlich, rund 6.700 telefonisch und mehr als 700 via Internet. Hauptthemen waren zu hohe Mieten oder Betriebskosten sowie die Durchsetzung von Erhaltungsarbeiten.

Wenn es hart auf hart kommt, leitet die MVÖ Verfahren ein, um Mietern zu ihren Rechten zu verhelfen. In den meisten Verfahren des letzten Jahres ging es um Betriebskostenabrechnungen (38 Prozent) sowie Höhe der Miete (37 Prozent).

Betriebskostenabrechnungen und Mietpreise oft nicht korrekt

"Wie unsere tägliche Praxis zeigt, wird ein Großteil der überprüften Mieten und Betriebskostenabrechnungen nicht korrekt verrechnet“, sagt Elke Hanel-Torsch, Landesvorsitzende der MVÖ Wien. Es lohne sich daher, Miethöhe und Betriebskostenabrechnung genau prüfen zu lassen: "Wir helfen, zu viel Bezahltes zurückzufordern."

Über Mietzins und Betriebskosten hinaus stehen die Juristen der MVÖ ihren Mitgliedern jederzeit auch in sämtlichen Mietrechtsfragen zur Seite. In neun Prozent der 2019 geführten Verfahren ging es um die Durchsetzung von Erhaltungs- und Reparaturarbeiten, in acht Prozent der Fälle um Kautionen. Die restlichen Verfahren betrafen Themen wie Entschädigungs- oder Investitionsansprüche, Ablösen, Anerkennungen als Hauptmieter und Ähnliches.

In der Statistik nicht inkludiert sind Kündigungs- oder Mietzinsminderungsverfahren, bei denen die Mitglieder der Mietervereinigung von externen Rechtsanwälten vertreten werden.

(Red)

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