Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab zunächst keine Erklärung ab, der 15-jährige Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Die beiden anderen Beschuldigten nahmen ihre Strafe an.
Die drei hatten angegeben, im Juli einen Mord an einem Mädchen geplant zu haben. Sie wurden zu teilweise bedingten Haftstrafen verurteilt, der Jüngste wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Die drei schmächtigen Angeklagten, die im Gerichtssaal das Blitzlichtgewitter zahlreicher Fotografen über sich ergehen lassen mussten, wirkten nicht gerade wie wild entschlossene Brutal-Typen. Doch mit ruhiger Stimme und ziemlich emotionslos erklärten sie, sie hätten einmal einen Menschen live sterben sehen wollen.
Der 16-Jährige schilderte, wie die Idee zu dem Mord aufkam. Zunächst habe sein 15-jähriger Freund vorgeschlagen, einen Polizisten zu töten. Haben Sie dabei an einen Konkreten gedacht?, fragte Richterin Sabine Anzenberger. Nein, gar nicht, antwortete der Befragte. Einfach so, wir bringen einen Polizisten um?. Ja genau, so die Antwort.
Dann verfiel man auf die Idee mit dem Mädchen. Warum?, wollte die Richterin wissen. Weil wir einen Menschen sterben sehen wollten. Alle drei?. Ja, kam völlig emotionslos die Antwort. Konkret wollte das Trio am Murweg einer Frau auflauern, sie dann vergewaltigen und anschließend mit einem Messer töten. Wer hätte sie umbringen sollen?, fragte die Richterin. Das war nicht ausgemacht, alle eben, so die Antwort.
Der Jüngste hatte zunächst die Idee, man könnte einen Polizisten in Zivil umbringen. Das schien den beiden anderen aber zu gefährlich. Also einigten sie sich darauf, einem Mädchen aufzulauern, es zu vergewaltigen und anschließend mit einem Messer zu töten. Als einer der drei eine SMS von seiner Freundin bekam, die ihn um ein Treffen bat, wurde der Mordplan fallen gelassen.
Aufgeflogen war das Komplott, als der 15-Jährige von der Polizei wegen eines Mopeddiebstahls einvernommen wurde und der Meinung war, die Beamten wüssten auch längst von den Mordplänen. Also packte er aus, und das wertete der Staatsanwalt als tätige Reue. Der Anführer der drei wurde somit nicht wegen Mordkomplotts angeklagt, sondern nur wegen diverser anderer Delikte wie Tierquälerei, Einbrüche und Sachbeschädigung.
Der 15-Jährige wurde daher auch nur wegen der anderen Straftaten zu sechs Monaten unbedingter Haft verurteilt, außerdem wird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die beiden anderen wurden schuldig befunden, ein verbrecherisches Komplott geschmiedet zu haben. Der 16-jährige wurde zu zwölf Monaten Haft, davon vier Monate unbedingt, verurteilt. Das Urteil für den 19-Jährigen lautete 18 Monaten, davon sechs unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
15-Jähriger vermutlich in Sigmund Freud-Klinik
Der 15-jährige Steirer, der laut dem – nicht rechtskräftigen – Urteil vom Mittwochabend am Landesgericht Leoben in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher überstellt werden soll, wird vermutlich in die Landesnervenklinik Sigmund Freud in Graz eingewiesen. Denn meist falle die Wahl auf eine solche Klinik in der Nähe des Wohnorts der Straftäter, so ein Beamter des Justizministeriums auf APA-Anfrage. Eine eigene Justizanstalt für solche Fälle gibt es nur im niederösterreichischen Gerasdorf im Bezirk Neunkirchen.
Für jugendliche Straftäter, die in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden, steht in Österreich nur eine Justizanstalt, nämlich jene in Gerasdorf, zur Verfügung. Man achte jedoch in der Regel darauf, die Jugendlichen regional unterzubringen, damit die sozialen Bindungen erhalten bleiben, so das Justizministerium. Im Fall des 15-jährigen Steirers sei es deshalb wahrscheinlich, dass er in die Sigmund Freud-Klinik in Graz eingewiesen wird.
Mit Ausnahme des Burgenlands haben alle österreichischen Bundesländer Landesnervenkliniken zur Behandlung von geistig abnormen Rechtsbrechern. In diese Kliniken werden neben jugendlichen Straftätern auch volljährige weibliche verurteilte Kriminelle eingeliefert, denn für Frauen gibt es kein eigenes Gefängnis für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Für erwachsene männliche Verurteilte, die in diese speziellen Anstalten eingewiesen werden sollen, stehen zwei Einrichtungen zur Verfügung, so der Justizbeamte: Straftäter, die als unzurechnungsfähig eingestuft sind, werden in die niederösterreichische Justizanstalt Göllersdorf eingeliefert, zurechnungsfähige in die Anstalt Wien-Mittersteig im Stadtbezirk Margareten.
Beide Gefängnisse haben aber laut Justizministerium eine zu geringe Aufnahmekapazität: In den zwei Einrichtungen müssten jeweils an die 300 Insassen untergebracht werden, Platz gibt es nur für je rund 120. Für unzurechnungsfähige Rechtsbrecher fungieren auch hier die Landesnervenkliniken als Ausweichstellen, zurechnungsfähige Insassen werden bei Platzmangel in die Justizanstalten Stein (Bezirk Krems), Graz-Karlau und Garsten (Bezirk Steyr-Land) eingeliefert. Für Straftäter von Suchtgift-Delikten ist das Gefängnis in Wien-Favoriten vorgesehen.