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Drei Jahre Haft für Drahtzieher in Justizdaten-Affäre

Justizdaten-Affäre: Drei Jahre teilbedingte Haft für Drahtzieher
Justizdaten-Affäre: Drei Jahre teilbedingte Haft für Drahtzieher ©APA
Der Drahtzieher in der Justizdaten-Affäre ist am Montag, dem 30. Juni im Wiener Straflandesgericht wegen Amtsmissbrauchs, Bestechung und Verletzung des Amtsgeheimnisses zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Davon muss der mittlerweile 69 Jahre alte Mann ein Jahr absitzen, den Rest sah ihm der Schöffensenat unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nach. Darüber hinaus wurden rund 1,53 Millionen Euro für abgeschöpft erklärt.

Drei Jahre Haft für Drahtzieher

Für das Gericht stand fest, dass beim ehemaligen Betreiber einer Kreditauskunftei infolge der begangenen strafbaren Handlungen zumindest in diesem Umfang eine unrechtmäßige persönliche Bereicherung eingetreten war. Der Senat hielt es aus spezialpräventiven Gründen für erforderlich, diese Summe vom Vermögen des 69-Jährigen einzuziehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Rudolf Mayer erbat Bedenkzeit, Staatsanwalt Wolfgang Handler gab vorerst keine Erklärung ab.

(APA)

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