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Drei Jahre Haft für den Chauffeur einer Bankräuberbande

Der Chauffeur einer Bankräuberbande wurde vor bei einem Prozess im Wiener Landesgericht zu drei Jahren Haft verurteilt.
Der Chauffeur einer Bankräuberbande wurde vor bei einem Prozess im Wiener Landesgericht zu drei Jahren Haft verurteilt. ©Sujet/APA_Roland Schlager
Am Dienstag wurde am Wiener Landesgericht der Chaffeur einer Bande, die auf Banküberfälle spezialisiert war, zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Der Chauffeur einer auf Banküberfälle spezialisierten Bande ist am Dienstag am Wiener Landesgericht zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der 25-Jährige hatte die beiden Haupttäter - sie wurden in einem separaten Verfahren rechtskräftig zu neun beziehungsweise sechs Jahren verdonnert - zu einem Bankraub nach Salzburg gefahren und danach wieder zurück nach Wien gebracht.

Drei Jahre Haft für Chauffeuer einer Bankräuberbande verhängt

Der 25-Jährige war bereits im Frühjahr von einem Schöffensenat zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden, doch in Stattgebung eines Rechtsmittels seines Verteidigers Philipp Wolm hob der Oberste Gerichtshof (OGH) dieses Urteil auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrens an. Begründung: im Ersturteil fanden sich Feststellungsmängel. Tatsächlich zeigte sich nun im zweiten Rechtsgang, dass dem Mann nicht nachgewiesen werden konnte, dass er Kenntnis davon hatte, dass die unmittelbaren Täter in Salzburg mit einem Revolver bewaffnet waren und damit die Mitarbeiter der Bank einschüchterten. Eindeutige Beweisergebnisse in diese Richtung lägen nicht vor, konstatierte die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung.

Strafrahmen für Chauffeur reduzierte sich erheblich

Als Folge davon reduzierte sich der Strafrahmen für den 25-Jährigen erheblich. Als maximale Strafe kamen zehn Jahre in Frage, im Hinblick auf die bisherige Unbescholtenheit und die untergeordnete Tatbeteiligung des 25-Jährigen fand das Gericht drei Jahre schuld- und tatangemessen. Der Staatsanwalt war damit nicht einverstanden, sichtlich entrüstet meldete er Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an und stürmte aus dem Verhandlungssaal. Verteidiger Wolm erbat Bedenkzeit, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Anwalt: "Er hatte Keine Ahnung von einer Waffe"

"Er hatte keine Ahnung von einer Waffe", hatte der Anwalt in der Verhandlung beteuert. Sein Mandant habe für seine Chauffeur-Dienste auch kein Geld bekommen: "Es war eine reine Gefälligkeit." Der 25-Jährige sei "das letzte Rad von links", habe bis zu seiner Festnahme "sein Leben lang gearbeitet" und sei "dem Staat nicht auf der Tasche gelegen".

Der 25-Jährige hatte seine beiden Bekannten am 12. August 2020 zwecks Begehung eines Bankraubs nach Salzburg gefahren. Laut Anklage war er - dort angelangt - auch dabei, als geeignete Filialen und mögliche Fluchtrouten ausgekundschaftet wurden. Bei dem Coup wurden 28.700 Euro erbeutet.

25-Jähriger: "Ich bekenne mich schuldig zum Raub"

"Ich bekenne mich schuldig zum Raub. Aber von einer Waffe habe ich nichts gewusst", gab der 25-Jährige zu Protokoll. Darüber hinaus machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und war zu keinen weiteren Angaben bereit.

(APA/Red)

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