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Drei Jahre Haft für Bankräuber: "Wollte ins Gefängnis"

Drei Jahre Haft hat am Mittwoch ein 48-Jähriger im Grazer Straflandesgericht wegen Bankraubs ausgefasst. Er rechtfertigte vor einem Schöffensenat die Tat im November damit, dass er einfach nur ins Gefängnis wollte: "Ich hab' nicht gewusst, wo ich hin soll", meinte er. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


Der Mann hatte zwei Versuche in der selben Bank unternommen, bis endlich die Handschellen klickten. Der Beschuldigte zitterte während der gesamten Verhandlung. “Das ist ein Nervenleiden”, erklärte er. Staatsanwalt Florian Farmer schilderte, wie der Mann zunächst leicht alkoholisiert in eine Bank in Köflach ging und Geld forderte. Um seine rechte Hand hatte er ein rosa Handtuch gewickelt, wodurch er eine Waffe vortäuschen wollte.

Doch der Bankangestellte reagierte nicht: “Er hat mich nur komisch angeschaut, da habe ich mich umgedreht und bin gegangen”, schilderte er. Vorher sagte er noch: “Falls mich wer sucht, ich heiße N.” – damit ihn die Polizei schneller finden würde. “Warum haben Sie das nicht ernst genommen?”, wollte Richterin Michaela Lapanje vom Bankangestellten wissen. “Es ist nicht unüblich, dass am Freitagnachmittag Betrunkene kommen und einen Überfall vortäuschen”, meinte der Zeuge trocken.

Eine Stunde später kam der glücklose Räuber ein zweites Mal, diesmal hatte er ein Küchenmesser dabei. Also händigte ihm der selbe Angestellte 11.000 Euro aus. Mit dem Bündel Geldscheinen ging er in sein Stammcafe, beglich beim Wirt Schulden und wartete mit der restlichen Beute auf das Eintreffen der Polizei, die ihn nun endlich doch suchte.

Dass es zwei Anläufe dazu gebraucht hatte, wunderte den Angeklagten. “Wenn man wo hin uriniert, ist sofort die Polizei da, wenn du eine Bank überfällst, passiert gar nichts.”

Mittlerweile bezeichnete er seine Überlegungen zur Quartierbeschaffung selbst als “Schnapsidee”, in nächster Zeit ist er aber nun wohnversorgt: Drei Jahre lautete das Urteil des Schöffensenats, der Beschuldigte erbat sich Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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