Tut sie dies nicht, droht ihr die behördliche Abnahme des Kindes durch einen Gerichtsvollzieher. Das Mädchen würde in diesem Fall allein in die USA zurückgebracht.
Online-Petition gegen drastische Maßnahme
Zunächst hatte die Tageszeitung "Der Standard" über den Fall berichtet. Demnach liegt der Entscheidung des OGH das Haager Kindesentführungsübereinkommen zugrunde, das die Rückführung von Kindern regelt, die von einem Elternteil dem anderen durch eine Reise ins Ausland entzogen werden. Gerade für Frauen in binationalen Beziehungen und ihre Kinder hat dies Rosa Logar von der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt zufolge zu zahlreichen Härtefällen geführt.
Im Fall der Niederösterreicherin und ihrer Tochter gibt es demnach auch ein Beratungsprotokoll der Interventionsstelle, in dem von jahrelangen physischen, psychischen und sexuellen Misshandlungen seitens des Ex-Ehemanns berichtet wird. Der Anwalt der Niederösterreicherin will nun ein außerordentliches Rechtsmittel einbringen, um die Rückführung auszusetzen. Unterstützung erhielt die Frau und ihre Tochter auch durch eine von der "Allianz GewaltFREI" lancierte Plattform, auf der bis Dienstagnachmittag mehr als 3.000 Menschen unterschrieben hatten.
(APA/Red)