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Drahtzieher in der Justizdaten-Affäre in Wien vor Gericht

Der Angeklagte bekannte sich beim Prozess in Wien nicht schuldig.
Der Angeklagte bekannte sich beim Prozess in Wien nicht schuldig. ©APA
Am Dienstag muss sich auch der mutmaßliche Drahtzieher der Justizdaten-Affäre vor dem Wiener Landesgericht verantworten. Der Betreiber einer Wiener Kreditauskunftei soll zwölf Gerichtsbedienstete angestiftet haben, enorme Mengen an Exekutionsdaten abzufragen. Die Beamten wurden zu bedingten Strafen zwischen sechs und 24 Monaten verurteilt.
Mutmaßlich korrupte Beamte vor Gericht
Haftstrafen für alle Angeklagten

Der 68-Jährige hatte vor der Hauptverhandlung wiederholt versucht, sich das Leben zu nehmen und war daraufhin als vorübergehend nicht verhandlungsfähig eingestuft worden, das gegen ihn gerichtete Verfahren wurde ausgeschieden. Staatsanwalt Wolfgang Handler sprach nun bei dem für zwei Tage angesetzten Prozess von “Justizdaten-Gate 2 – wie alles begann und wohin es führte”.

Angeklagter zahlte für Justizdaten

Der mittlerweile pensionierte Angeklagte soll nach der Umstellung der Justiz auf EDV Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger und für Schreibarbeiten eingesetzte Kanzleikräfte an Vorarlberger, Tiroler, steirischen, oberösterreichischen und niederösterreichischen Bezirksgerichten dazu bewegt haben, Abfragen in der Exekutionsdatenbank durchzuführen. Diese Ausdrucke mit jeweils etwa 25 Datensätzen pro Seite waren ihm jeweils ein bis eineinhalb Euro wert.

Firma machte Millionengewinn

Was sich zunächst wenig anhört, läpperte sich im Laufe der Zeit zu einem durchaus respektablen Nebeneinkommen: Von 2002 bis 2010 wurden Exekutionsdaten von knapp 40.000 juristischen und 92.000 Privatpersonen weitergegeben und dafür insgesamt etwa 300.000 Euro bezahlt. Ein noch besseres Geschäft machte der Angeklagte, der mit den wertvollen Informationen fast vier Millionen Euro lukrierte; 2,3 Millionen, wenn man laut Handler alle Ausgaben der Firma abzieht.

“Berechtigtes Interesse der Kunden an Daten”

Vor Richterin Stephanie Öner bestand der Beschuldigte darauf, dass weder die von ihm zum Amtsmissbrauch bestimmten Gerichtsmitarbeiter, noch er selbst unrechtmäßig gehandelt hätten. Immer wieder sprach er vom berechtigten Interesse seiner Kunden, die über die Bonität ihrer Geschäftspartner Bescheid wissen wollten.

Warum er dann im Gegensatz zu Gerichtsmitarbeitern, Notaren oder Rechtsanwälten keinen Zugriff auf die Datenbank gehabt habe, begründete er damit, in einem “Beamtenstaat” zu leben. Zudem wären die Informationen in der Exekutionsdatenbank per Gesetz nicht als sogenannte sensible Daten angeführt. “Ich war der Meinung, dass die Daten nicht der Amtsverschwiegenheit unterliegen und meine das noch immer.” (APA)

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