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"Dornenvögel" einseitig: Frau verfolgte Priester

Symbolfoto &copy bilderbox
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38-jährige verfolgte einen Wiener Priester mit Telefonterror - der Geistliche leidet seither an Schlafstörungen und Depressionen - der Frau drohen bis zu drei Jahre Haft.

Eine 38-jährige Frau, die partout nicht von einem Priester lassen konnte, muss jetzt wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht. Der in einer Wiener Pfarre tätige Geistliche war über Jahre hinweg nächtlichem Telefonterror ausgesetzt. Er war schließlich derart mit den Nerven am Ende, dass er sich nach Niederösterreich versetzen ließ.

“Sauhund”- und “Hurenbock”-Rufe in der Messe


Die Frau machte ihn ausfindig, am 2. Dezember 2003 kam es in einer Kapelle in der Wiener Umlandgemeinde während der Frühmesse zum Eklat: Mit den lautstark gerufenen Worten „Sauhund!“ und „Hurenbock!“ bereitete sie dem Gottesdienst ein vorzeitiges Ende.


Die Staatsanwaltschaft Wien wertet das als „groben Unfug“, mit dem die zum Tatzeitpunkt alkoholisierte Frau in der kleinen Kapelle ein „berechtigtes Ärgernis“ erregt habe. Sie wurde daher auch wegen Störung einer Religionsausübung angeklagt.


Seit November 2001 hatte die allein stehende, als Schreibkraft beschäftigte Frau den Priester bedrängt. Sie dürfte ihn in seiner Wiener Stammpfarre als Seelsorger kennen gelernt haben.

Der Priester leidet seither an Depressionen


Dem Befund eines Allgemeinmediziners zufolge, der später von einer zweiten Expertise bestätigt wurde, hatten die Belästigungen gravierende Folgen: Der Geistliche leidet demnach an einer depressiven Verstimmung, plötzlichen Schweißausbrüchen und Schlafstörungen, für die das Verhalten der Frau kausal sein sein soll.


Da den Gutachten zufolge damit eine mehr als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung verbunden war, drohen der 38-Jährigen nun im Falle eines Schuldspruchs bis zu drei Jahre Haft. Die bereits anberaumte Verhandlung musste allerdings verschoben werden: Die Beschuldigte meldete sich krank, auf Grund ihres psychischen Gesundheitszustands sieht sie sich nicht prozesstauglich.


Eine Psychiaterin wird diese Angaben nun überprüfen und die Verhandlungsfähigkeit klären. Schon im Vorfeld war die Frau auf eine mögliche Zurechnungsunfähigkeit hin untersucht worden. Der Sachverständige konnte jedoch keine tief greifende Bewusstseinsstörung oder geistig-seelische Abnormität feststellen, die es ihr unmöglich gemacht hätte, das Unrecht ihres Handelns einzusehen.


Redaktion: Elisabeth Skoda

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