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Doppelstaatsbürgerschaft: Betroffenem wurde Recht gegeben

Der VfGH hat dem Betroffenem Recht gegeben.
Der VfGH hat dem Betroffenem Recht gegeben. ©APA/GEORG HOCHMUTH
In Sachen österreichisch-türkische Staatsbürgerschaft hat der VfGH möglicherweise ein richtungsweisendes Urteil abgegeben.
Fälle beim Verfassungsgerichtshof
Problematik mit der Doppelstaatsbürgerschaft

Der VfGH hat ein möglicherweise richtungsweisendes Urteil in Sachen österreichisch-türkischer Staatsbürgerschaft getroffen. Einem Betroffenem, dem der Pass-Entzug gedroht hatte und der dagegen vorgegangen war, wurde Recht gegeben, berichtete die “Presse”. Das brisante daran: damit könnte jener Datensatz, der die vermeintlichen Doppelstaatsbürger entlarvt, als Entscheidungsgrundlage wegfallen.

Datensatz war von FPÖ weitergeleitet worden

Denn im Entscheid des Verfassungsgerichtshofs wird explizit festgehalten: dass der Inhalt dieses Verzeichnisses eine tatsächliche Wählerevidenzliste wiedergebe, beruhe “ausschließlich auf einer Vermutung”. Der Datensatz sei nicht authentisch und hinsichtlich seiner Herkunft und des Zeitpunktes seiner Entstehung nicht zuordenbar und könne daher kein taugliches Beweismittel darstellen.

Der Datensatz war von der FPÖ an die Behörden weitergeleitet worden. Die Herkunft des umfangreichen Verzeichnisses ist unklar. Angeblich handelt es sich um eine “Wählerevidenzliste” für die türkischen Wahlen im Jahr 2015. Wegen dieser Liste waren bundesweit etliche Verfahren eingeleitet worden. Viele Betroffene beklagten sich freilich, nicht beweisen zu können, die türkische Staatsbürgerschaft zurückgegeben zu haben, weil die dortigen Behörden nicht kooperierten.

Mann seit 40 Jahren in Österreich

Der Kläger hatte sich bereits vor 40 Jahren in Österreich niedergelassen und besitzt seit 1996 den österreichischen Pass. Sein Name tauchte freilich auf jener Liste auf, die angeblich eine türkische Wählerevidenz sein soll, woraufhin die Wiener Landesregierung davon ausging, dass er die türkische Staatsbürgerschaft wieder angenommen hat. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte den Entscheid.Nunmehr hat ihn jedoch der Verfassungsgerichtshof aufgehoben, wie er in einer Aussendung Montagnachmittag bekannt gab.

Nicht nur dass man die Liste nicht als taugliches Beweismittel anerkannte, wird auch die Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Betroffenen relativiert. Es sei zwar auf eine allfällige Verletzung der Mitwirkungspflicht Bedacht zu nehmen. Diese enthebe die Behörde aber nicht ihrer Verpflichtung zur amtswegigen Ermittlung des Sachverhaltes. Keinesfalls dürfe die Beweislast für den (Nicht-)Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit ohne weiteres auf den Betroffenen überwälzt werden. Conclusio der Höchstrichter: Der Beschwerdeführer sei durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Die NEOS zeigten sich über den Entscheid erfreut. Die Liste mit den vermeintlichen Namen von türkischen Doppelstaatsbürgerschaften sei nicht glaubwürdig, meinte die Abgeordnete Stephanie Krisper. Es stelle sich nun durchaus die Frage, aus welchen Motiven die FPÖ diese ominöse Liste an die Behörden weiter gegeben habe.

FPÖ weiter überzeugt von Authentizität

Die FPÖ will in Sachen türkischer Doppelstaatsbürger nicht nachgeben. “Aus unserer Sicht ist die Liste nach wie vor authentisch und wir sind davon überzeugt, dass sie der türkischen Wählerevidenz entspricht”, betonte FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus am Montag in einer Stellungnahme zum VfGH-Erkenntnis, demzufolge die von der FPÖ vorgelegte Namenssammlung kein taugliches Beweismittel sei.

Seine Partei habe es “als ihre Pflicht erachtet”, den Behörden den Verdacht auf Scheinstaatsbürgerschaften zu melden, hielt der geschäftsführende FPÖ-Klubobmann Gudenus fest. Jetzt werde sich die FPÖ den Spruch des Verfassungsgerichtshofes “genau ansehen” – und man gehe “von einer Einzelfallprüfung aus”. Jedenfalls würden die Freiheitlichen weiter aktiv bleiben in der Bekämpfung von Staatsbürgerschaftsbetrug.

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim begrüßte das Erkenntnis des VfGH. Er warf der Regierung vor, nichts dafür unternommen zu haben, um von der türkischen Republik Klärung über die Seriosität der Liste zu erhalten. “Daran sieht man, wie sehr es um die Rechtsstaatlichkeit in diesem Land bereits bestellt ist.” Einmal mehr sei es “am Verfassungsgerichtshof gelegen, der Regierung rechtlich korrekte Vorgangsweisen aufzuweisen” – nämlich dass es nicht angehe, eine “Fakeliste” als Entscheidungsgrundlage heranzuziehen und Staatsbürger dazu zu “verdammen, deren Unrichtigkeit zu beweisen”.

Bundesländer analysieren VfGH-Urteil

Die Bundesländer geben sich nach dem jüngsten Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zu österreichisch-türkischen Staatsbürgerschaften abwartend. Die Auswirkungen des Urteils werden aktuell geprüft, hieß es gegenüber der APA. Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) kritisiert die Vorgangsweise der FPÖ.

Tirol

Das Land Tirol prüfe derzeit die Auswirkungen des aktuellen VfGH-Erkenntnisses im Detail, hieß es auf APA-Anfrage. Aufgrund der angeblichen türkischen “Wählerevidenzlisten” sei in Tirol ein Musterverfahren eingeleitet worden, welches aktuell beim Landesverwaltungsgericht anhängig sei. Da die höchstgerichtliche Rechtsprechung alle Bundesländer betreffe, werde es in naher Zukunft eine österreichweite Abstimmung der weiteren Vorgehensweise geben, so das Land. In rund 50 weiteren Fällen, die nicht mit der besagten Liste in Verbindung stehen und in denen weitere Beweismittel für den Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit vorliegen, wurden seitens der Behörde in Tirol Feststellungsverfahren eingeleitet. Sollte in diesen Fällen nachgewiesen werden können, dass die türkische Staatsangehörigkeit wiedererworben wurde, sei damit kraft Gesetz der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft verbunden, hieß es seitens des Landes.

Kärnten

Kärntens Landeshauptmann Kaiser zeigte sich besorgt und verärgert, nachdem der VfGH festgestellt hat, dass die von der FPÖ vorgelegten Unterlagen über angebliche österreichisch-türkische Doppelstaatsbürger bzw. die darin enthaltenen Informationen auf einer Vermutung beruhen würden und nicht authentisch seien. “Klar ist, dass man mit der österreichischen Staatsbürgerschaft nicht spielt, sie weder für private noch für parteipolitische Zwecke missbrauchen darf”, so Kaiser. Bei Zuwiderhandeln oder Missbrauch der Staatsbürgerschaft müsse es Konsequenzen geben, dafür seien aber hieb- und stichfeste Beweise vorzulegen und keine wenig glaubhaften Dokumente oder Gerüchte.

“Dass die FPÖ dafür offenbar unseren Rechtsstaat missbraucht, Ressentiments gegen eine Personengruppe schürt und dadurch einmal mehr den sozialen Frieden in Österreich leichtfertig aufs Spiel setzt, ist ein Skandal und weit entfernt von jeglichem Verantwortungsbewusstsein, das eine Regierungspartei vorweisen müsste”, so Kaiser. Dass die FPÖ für die Überprüfung der 100.000 Daten den österreichischen Steuerzahlern letztlich auch noch jede Menge Kosten aufgehalst habe, sei da nur am Rande erwähnt. Auf Kärnten entfielen laut Kaiser von den 100.000 Datensätzen laut Landeswahlbehörde 70 Fälle. Von neun Betroffenen wurden Unterlagen beigebracht, die eine Doppelstaatsbürgerschaft ausschließen. Alle anderen 61 wurden zurückgestellt um eine Entscheidung des Verfassungsgerichts abzuwarten. Die weitere Vorgehensweise wird im Rahmen einer Länderbesprechung im Jänner festgelegt.

Oberösterreich

Der zuständige oberösterreichische Landesrat Elmar Podgorschek (FPÖ) sieht das VfGH-Erkenntnis hingegen gelassen: “Ich nehme zur Kenntnis, dass die Liste allein nicht ausreichend ist, um die Staatsbürgeschaft abzuerkennen”, sagte er gegenüber der APA. Sie werde daher künftig “kein Beweis mehr sein, sondern ein Anhaltspunkt, dass es Verdachtsmomente gibt”. Er sei froh, dass die Sache nun ausjudiziert sei. In Oberösterreich seien bisher 40 Verfahren eingeleitet und zwölf rechtskräftig entschieden worden. Dabei habe man sich aber ohnehin nicht auf die Liste alleine verlassen, sondern meist habe es andere Hinweise auf eine mögliche Doppelstaatsbürgerschaft gegeben, erklärte Podgorschek. Als Beispiele nannte er, dass etwa bei Verkehrskontrollen ein türkischer Führerschein oder bei einem Grenzübertritt ein türkischer Pass vorgewiesen worden seien.

Salzburg

Michael Bergmüller, der Leiter des Referats Wahlen und Sicherheit des Landes Salzburg, erklärte am Dienstag gegenüber der APA, es gebe viele Rechtsfragen, die von den Behörden auf Fach- und Beamtenebene der jeweiligen Landesregierungen zu beurteilen und zu entscheiden seien. Das VfGH-Erkenntnis habe durchaus eine Relevanz und österreichweit Bedeutung, sagte Bergmüller. “Es gehört rechtlich analysiert, wie vorzugehen ist.” Sinnvoll sei es, wenn die Behörden der Länder gleich vorgehen würden. Salzburg werde die Gespräche auf Beamtenebene mit den anderen Bundesländern abwarten. Rund 300 Verfahren seien in Salzburg derzeit anhängig. Circa 50 Feststellungsbescheide wurden ausgestellt, diese können aber noch beeinsprucht werden, weil die Beschwerdefrist noch nicht abgelaufen ist. Rund 30 Bescheide sind bereits rechtskräftig.

Burgenland

Im Burgenland sind aktuell noch rund 60 Verfahren offen. Die Behörde werde die aktuelle Entscheidung des VfGH jetzt eingehend analysiere. Wie sich die Entscheidung auf einzelne Verfahren auswirken werde, könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht angegeben werden, hieß es aus der Abteilung 2 – Landesplanung, Sicherheit, Gemeinden und Wirtschaft.

Niederösterreich

Auch von der Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen beim Land Niederösterreich hieß es auf Anfrage, das VfGH-Erkenntnis in Sachen österreichisch-türkischer Staatsbürgerschaften sei einer näheren Beurteilung zu unterziehen, inwieweit es tatsächlich Auswirkungen auf die vorliegenden Fälle habe. “Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass derzeit auch Fälle beim Landesverwaltungsgericht anhängig sind.” Derzeit gibt es laut Abteilungsleiter Peter Anerinhof rund 150 offene Verfahren in Niederösterreich. Die Parteien sollen entsprechende Informationsschreiben erhalten. In circa 25 Fällen wurde die Staatsbürgerschaft rechtskräftig aberkannt. Hier sei im Einzelfall zu prüfen, inwieweit das Erkenntnis des VfGH im jeweiligen Verfahren Auswirkungen hat. “In diversen Fällen haben sich neben der Liste sonstige zu berücksichtigende Beweismittel ergeben”, hieß es.

Vorarlberg

In Vorarlberg wurden laut Recherchen von ORF Radio Vorarlberg mittlerweile 20 Staatsbürgerschaften aberkannt, in neun Fällen sind die Entscheidungen bereits rechtskräftig. 16 Verfahren seien noch offen. Im Amt der Vorarlberger Landesregierung wird davon ausgegangen, dass ein Großteil der noch offenen Verfahren eingestellt wird. Ebenso verhalte es sich mit den laufenden elf Berufungsverfahren, hieß es. In Bezug auf die rechtskräftigen Fälle müsse beurteilt werden, auf welcher Grundlage die Entscheidungen getroffen worden seien. Es sei nicht immer die FPÖ-Namensliste ausschlaggebend gewesen, manches Mal seien auch Staatsbürgerschaftsurkunden aus der Türkei vorgelegen. Aus dem Büro von Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) wurde betont, dass man sich den Inhalt des VfGH-Urteils genau ansehen und die Auswirkungen auf die Verfahren prüfen werde. Der Spruch des Höchstgerichts werde selbstverständlich umgesetzt.

Steiermark

Nach dem jüngsten Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zu möglichen österreichisch-türkischen Doppelstaatsbürgerschaften prüft die steirische Landesabteilung 3 nun noch einmal alle bisher ausgestellten Bescheide – auch die rechtskräftigen. Laut Waltraud Bauer-Dorner sind derzeit 30 Verfahren offen, ebenso viele Aberkennungsbescheide wurden bisher erstellt, davon sind drei rechtskräftig.

(APA/Red)

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