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Doppelmord in Pachtfurth: Berufung von Tsvetan R. abgelehnt

Während der Berufungsverhandlungen fiel der, bereits zu lebenslanger Haft verurteilte, Täter duch sein störendes Verhalten auf. Als seine Verhandlung für ihn erfolgslos verlief, stürmte er fluchend vorzeitig aus dem Saal.

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat am Montag die Höchststrafe für den Doppelmörder von Pachfurth (Bezirk Bruck a.d. Leitha) bestätigt. “Die Sanktion kann nur auf lebenslange Haft lauten”, stellte die Vorsitzende Ingrid Jelinek fest. Tsvetan R. (48), der in der Nacht auf den 2. Juli 2009 die Betreiber eines Heurigenlokals erschossen hatte, befand sich zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr im Gerichtssaal.

Der Bulgare hatte während der gesamten Berufungsverhandlung gepöbelt und den Drei-Richter-Senat sowie Oberstaatsanwalt Michael Klackl beflegelt. Während der Urteilsverkündung setzte sich Tsvetan R. demonstrativ auf seinen Sessel. Als er mitbekam, dass seine Berufung gegen die Ende November vom Landesgericht Korneuburg verhängte Höchststrafe abgeschmettert wurde, sprang er auf, rief den beiden Justizwachebeamten “Gemma!” zu und eilte unter wüsten Beschimpfungen (“Nazischweine!”) aus dem Saal.

“Außergewöhnliche Rücksichtslosigkeit”

In der Urteilsbegründung verwies der Berufungssenat auf die “außergewöhnliche Rücksichtslosigkeit und Brutalität der Tat”. Der 48-Jährige habe bei dem Verbrechen eine besondere Gefühlskälte an den Tag gelegt und “aus purer Geldgier” gemordet. Der 50 Jahre alte Lokalbesitzer und dessen 49-jährige Ehefrau wären einem “überraschenden und gnadenlosen Angriff” zum Opfer gefallen.

Demgegenüber hatte Tsvetan R. im Justizpalast einmal mehr jeden Zusammenhang mit dem Verbrechen geleugnet. Er wäre zum Tatzeitpunkt in einer Tankstelle gesessen. Man habe die Beweismittel manipuliert und ihn Entlastendes unter den Tisch gekehrt: “Nur weil ich einer anderen Rasse angehöre! Das ist eine rassistische Orientierung.”

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